Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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Feudalismus und Lehenswesen blieben im Fürstentum verhältnismäßig lange ausgeprägt. Erst mit der [[Verfassung von 1927 (Eulenthal)|Verfassung von 1927]] verlagerte sich das politische Gewicht eindeutig zum Parlament und die letzten größeren feudalistischen Anteile im Staatswesen wurden abgeschafft. Eine Ausnahme bildeten die [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]], die auch durch die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] nicht in größerem Maße beschnitten wurden. Ganz im Gegenteil wurden den Grafschaften jedoch nahezu alle Selbstverwaltungsrechte genommen und auf Landes- und Gemeindeebene aufgeteilt. | |||
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