Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Luftfahrt und Binnenschifffahrt === | === Luftfahrt und Binnenschifffahrt === | ||
Die Luftfahrt spielt im Fürstentum, auch mangels eines Flughafens, keine Rolle. Ein verfassungsrechtlich verankertes [[Ruhetagsflugverbot]] hemmt entsprechende Potentiale aus wirtschaftlicher Sicht.<ref>gem. Art. 20 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | |||
Die Binnenschifffahrt ist ein vereinzelt vorkommender Verkehrsträger, der keine landesweite Bedeutung mehr hat. Die schiffbaren Flüsse konzentrieren sich auf die Verbindung Eppel-Weste-Eule zwischen Creutzburg und Eulenfurt, sowie auf Teile der Oste. Creutzburg und Eulenfurt waren vor allem vor dem Aufkommen der Eisenbahn über diese Wasserstraßen verbunden. | |||
=== Telekommunikation === | === Telekommunikation === | ||