Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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|WAHLSPRUCH = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“) | |WAHLSPRUCH = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“) | ||
|AMTSSPRACHE = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | |AMTSSPRACHE = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | ||
|HAUPTSTADT = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg]] | |HAUPTSTADT = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg (Stadt)]] | ||
|STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]] | |STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]] | ||
|STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron]] | |STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron von Creutzburg|Tyron]] | ||
|PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | |PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | ||
|REGIERUNGSCHEF = ''Amt existiert nicht'' | |REGIERUNGSCHEF = ''Amt existiert nicht'' | ||
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|WÄHRUNG = [[Eulentaler]] (Etl.) | |WÄHRUNG = [[Eulentaler]] (Etl.) | ||
|NATIONALHYMNE = [[An drei Flüssen leben wir]] | |NATIONALHYMNE = [[An drei Flüssen leben wir]] | ||
|ZEITZONE = | |ZEITZONE = UTC+1 | ||
|KFZ-KENNZEICHEN = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]] | |KFZ-KENNZEICHEN = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]] | ||
|ISO 3166 = ET, EUL | |||
|INTERNET-TLD = .eule | |INTERNET-TLD = .eule | ||
|TELEFON-VORWAHL = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]] | |TELEFON-VORWAHL = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]] | ||
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=== Landschaftsgliederung === | === Landschaftsgliederung === | ||
Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste]] und der [[Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt. | Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste (Fluss)|Weste]] und der [[Oste (Fluss)|Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt. | ||
Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]]. | Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]]. | ||
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| 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker) | | 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker) | ||
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| 3. || Creutzburg || [[Creutzburg]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156 | | 3. || Creutzburg || [[Creutzburg (Stadt)]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156 | ||
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| 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680 | | 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680 | ||
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Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ. | Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ. | ||
Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[ | Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]]. | ||
==== Fürst ==== | ==== Fürst ==== | ||
Staatsoberhaupt ist der [[Fürst von Eulenthal|Fürst]].<ref>gem. II. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ii-haupst%C3%BCck-von-dem-f%C3%BCrsten Verfassung]</ref> Sein Thron vererbt sich aufgrund der testamentarischen Bestimmungen des Vorgängers, der Thronfolger schwört vor dem Parlament, unter anderem die Verfassung und die Gesetze zu beachten. Er genießt Immunität vor jedem Gericht, was ihn sowohl von strafrechtlicher Verfolgung als auch zivilrechtlichen Begehren ausnimmt. Die Befreiung von Abgaben an das Staatswesen dehnt sich nicht nur auf den Fürsten selbst, sondern auch auf seine Familie aus. | Staatsoberhaupt ist der [[Fürst von Eulenthal|Fürst]].<ref>gem. II. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ii-haupst%C3%BCck-von-dem-f%C3%BCrsten Verfassung]</ref> Sein Thron vererbt sich aufgrund der testamentarischen Bestimmungen des Vorgängers, der Thronfolger schwört vor dem Parlament, unter anderem die Verfassung und die Gesetze zu beachten. Er genießt Immunität vor jedem Gericht, was ihn sowohl von strafrechtlicher Verfolgung als auch zivilrechtlichen Begehren ausnimmt. Die Befreiung von Abgaben an das Staatswesen dehnt sich nicht nur auf den Fürsten selbst, sondern auch auf seine Familie aus. | ||
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Im nationalen Notstand zieht der Staatsrat die Vewaltungsführung an sich. Er kann den Notstand jederzeit aufheben, der Staatsratspräsident kann dies sogar im Einzelentscheid tun. | Im nationalen Notstand zieht der Staatsrat die Vewaltungsführung an sich. Er kann den Notstand jederzeit aufheben, der Staatsratspräsident kann dies sogar im Einzelentscheid tun. | ||
==== Exekutive ==== | ==== Exekutive ==== | ||
Das Fürstentum kennt keine klassische, dedizierte Regierung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere jenen der [[ | Das Fürstentum kennt keine klassische, dedizierte Regierung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere jenen der [[Thalversammlung]]) untergeordnet.<ref>gem. VII. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-vii-hauptst%C3%BCck-von-der-landesverwaltung Verfassung]</ref> | ||
Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. Ihre Berufung (sowie die ihrer Stellvertreter) erfolgt auf Empfehlung des Parlaments durch den Fürsten. | Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. Ihre Berufung (sowie die ihrer Stellvertreter) erfolgt auf Empfehlung des Parlaments durch den Fürsten. | ||
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| [[Vorschule (Eulenthal)|Vorschule]] || 2 Jahre || 5 Jahre || ja || Gemeinde | | [[Vorschule (Eulenthal)|Vorschule]] || 2 Jahre || 5 Jahre || ja || Gemeinde | ||
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| [[Prinzipalschule ( | | [[Prinzipalschule (Eulenthal)|Prinzipalschule]] || 5 Jahre || 7 Jahre || ja || Gemeinde | ||
|- | |- | ||
| [[Generalschule ( | | [[Generalschule (Eulenthal)|Generalschule]] || 4 Jahre || 12 Jahre || ja || Fürstentum | ||
|- | |- | ||
| ''[[Gesellschaftliches Pflichtjahr]]'' || ''1 Jahr'' || ''16 Jahre'' || ''ja'' || | | ''[[Gesellschaftliches Pflichtjahr]]'' || ''1 Jahr'' || ''16 Jahre'' || ''ja'' || | ||
|- | |- | ||
| [[Gymnasium ( | | [[Gymnasium (Eulenthal)|Gymnasium]] || 3 Jahre || 17 Jahre || nein || Fürstentum | ||
|} | |} | ||
Die Integration der Schüler in die Gesellschaft und insbesondere die Hinführung zu Klarheit über den weiteren, beruflichen Werdegang besorgt das Gesellschaftliche Pflichtjahr. Es beinhaltet zunächst eine dreiwöchige Brandabwehrausbildung bei der örtlichen Feuerwehr, an deren Abschluss die Schüler in die [[Feuerwehr (Eulenthal)|Pflichtfeuerwehr]] aufgenommen werden. Sodann folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der zehnwöchige Grundkurs I des Verteidigungsdienstes (der Grundkurs II folgt erst nach Erlangen der Volljährigkeit und beinhaltet die Waffenausbildung) sowie der bis zu neunwöchige Utilisationskurs, der auf die spätere Fachverwendung in der Miliz vorbereitet. Mindestens vier Monate des Pflichtjahres stehen den Schülern zur freien Verfügung, um etwa Praktika, gemeinnützige Arbeit oder Projektarbeit zu absolvieren.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> Die Ableistung des Pflichtjahres ist Voraussetzung für Tätigkeiten im Staatsdienst, der Abschluss der Grundkurse für die Einstellung bei Polizei oder Garde.<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> | Die Integration der Schüler in die Gesellschaft und insbesondere die Hinführung zu Klarheit über den weiteren, beruflichen Werdegang besorgt das Gesellschaftliche Pflichtjahr. Es beinhaltet zunächst eine dreiwöchige Brandabwehrausbildung bei der örtlichen Feuerwehr, an deren Abschluss die Schüler in die [[Feuerwehr (Eulenthal)|Pflichtfeuerwehr]] aufgenommen werden. Sodann folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der zehnwöchige Grundkurs I des Verteidigungsdienstes (der Grundkurs II folgt erst nach Erlangen der Volljährigkeit und beinhaltet die Waffenausbildung) sowie der bis zu neunwöchige Utilisationskurs, der auf die spätere Fachverwendung in der Miliz vorbereitet. Mindestens vier Monate des Pflichtjahres stehen den Schülern zur freien Verfügung, um etwa Praktika, gemeinnützige Arbeit oder Projektarbeit zu absolvieren.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> Die Ableistung des Pflichtjahres ist Voraussetzung für Tätigkeiten im Staatsdienst, der Abschluss der Grundkurse für die Einstellung bei Polizei oder Garde.<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> | ||
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Das Eulenthal gehört zu den kleineren, aber wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten seines geopolitischen Umfelds. Die Wirtschaftsordnung verbindet privatwirtschaftliche Tätigkeit mit einer starken gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge. Handel und Gewerbe sind unter den gesetzlichen Bestimmungen frei, zugleich weist die Verfassung dem Staat eine aktive Rolle bei der Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, beim Schutz der Arbeitskraft sowie bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> | Das Eulenthal gehört zu den kleineren, aber wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten seines geopolitischen Umfelds. Die Wirtschaftsordnung verbindet privatwirtschaftliche Tätigkeit mit einer starken gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge. Handel und Gewerbe sind unter den gesetzlichen Bestimmungen frei, zugleich weist die Verfassung dem Staat eine aktive Rolle bei der Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, beim Schutz der Arbeitskraft sowie bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> | ||
Die Wirtschaftsstruktur ist durch die geringe Landesgröße, die alpine Binnenlage und die geringe Bevölkerungsdichte in der Fläche geprägt.Die wichtigsten Wirtschaftsräume sind die | Die Wirtschaftsstruktur ist durch die geringe Landesgröße, die alpine Binnenlage und die geringe Bevölkerungsdichte in der Fläche geprägt.Die wichtigsten Wirtschaftsräume sind die [[Eulenthal#Ballungsräume|Ballungsräume]] Wain an der Eppel, Eulenfurt, Creutzburg und Westenfeld. Wain an der Eppel bildet den größten Ballungsraum des Landes und ist vor allem durch Industrie und Logistik geprägt. Eulenfurt ist als Universitätsstadt Zentrum von Forschung, Bildung, Kultur und gehobenen Dienstleistungen, während Creutzburg als de facto Hauptstadt und Sitz zentraler Staatsorgane besondere Bedeutung für Verwaltung, Diplomatie, Sicherheitswesen und staatsnahe Dienstleistungen besitzt. Westenfeld bildet ein weiteres gewerbliches und regionalwirtschaftliches Zentrum. | ||
Traditionelle Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur aus Gemeinden, Höfen und Junkerstellen. Landwirtschaftlich geprägt sind vor allem das eigentliche [[Eulental]] und die [[Creutzburger Junkerei]], wobei letztere als Hochebene zugleich mit zeitweiser Trockenheit zu kämpfen hat. Der [[Waienwald]] bildet den wichtigsten zusammenhängenden Forstraum und das Zentrum der nationalen Forstwirtschaft. Die [[Westerauen]] besitzen wegen ihrer weitgehend naturbelassenen Auenlandschaft eine besondere Bedeutung für den Hochwasserschutz und werden nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. In [[Ostewinkel]], [[Bongertal]] und [[Benesiefen]] hat der Obstbau besondere Tradition. | Traditionelle Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur aus Gemeinden, Höfen und Junkerstellen. Landwirtschaftlich geprägt sind vor allem das eigentliche [[Eulental]] und die [[Creutzburger Junkerei]], wobei letztere als Hochebene zugleich mit zeitweiser Trockenheit zu kämpfen hat. Der [[Waienwald]] bildet den wichtigsten zusammenhängenden Forstraum und das Zentrum der nationalen Forstwirtschaft. Die [[Westerauen]] besitzen wegen ihrer weitgehend naturbelassenen Auenlandschaft eine besondere Bedeutung für den Hochwasserschutz und werden nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. In [[Ostewinkel]], [[Bongertal]] und [[Benesiefen]] hat der Obstbau besondere Tradition. | ||
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== Infrastruktur == | == Infrastruktur == | ||
Die Hauptverkehrsachsen verlaufen zwischen den beiden wichtigsten Städten [[Creutzburg]] und [[Eulenfurt]] über den zentralen Verkehrsknotenpunkt [[Wain an der Eppel]]. | Die Hauptverkehrsachsen verlaufen zwischen den beiden wichtigsten Städten [[Creutzburg (Stadt)|Creutzburg]] und [[Eulenfurt]] über den zentralen Verkehrsknotenpunkt [[Wain an der Eppel]]. | ||
=== Individualverkehr === | === Individualverkehr === | ||
Am Individualverkehr nehmen Fußgänger, Führer von motorlosen Fahrzeugen sowie Führer von motorisierten Fahrzeugen teil. Regelfahrseite ist die rechte Straßenseite, von rechts kommende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt, sofern Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen keine abweichenden Regelungen treffen.<ref>gem. § 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref> | Am Individualverkehr nehmen Fußgänger, Führer von motorlosen Fahrzeugen sowie Führer von motorisierten Fahrzeugen teil. Regelfahrseite ist die rechte Straßenseite, von rechts kommende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt, sofern Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen keine abweichenden Regelungen treffen.<ref>gem. § 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref> | ||
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=== Telekommunikation === | === Telekommunikation === | ||
Das Telekommunikationswesen liegt aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen in staatlicher Hand.<ref>gem. Art. 23 Abs. 3 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Derzeit liegen diese Aufgaben bei den [[Eil- und Staatskuriere unter Fürstlichem Auftrage|ESK]]. Die Weltnetznutzung ist relativ weit verbreitet, die Netzabdeckung allerdings nicht an jeder Stelle des Fürstentums ausreichend vorhanden. | |||
== Kultur == | == Kultur == | ||
=== Musik === | Die kulturellen Eigenheiten des Eulenthals sind durch seine zentrale Lage in [[Antica]], die Lehren der [[bäuerliche Erntekirche|bäuerlichen Erntekirche]] und ein weit verbreitetes Gemeinschaftsbewusstsein geprägt. | ||
= | === Musik, Theater und Ballett === | ||
Einzige professionelle Institution in den Bereichen des Theaters und des Ballets ist das [[Fürstliches Landesspiel|Fürstliche Landesspiel]]. Im Bereich der klassischen Musik gibt es daneben noch höfische Ensembles und jene des [[Musicum Creutzburg|Musicums]] in Creutzburg. | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Fürstliches Landesspiel<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/33-landesspielgesetz/ Landesspielgesetz]</ref> | |||
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! Sparte !! Umfang !! Leitung !! Nachwuchsensemble | |||
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| [[Fürstliches Landesspiel#Landesmusicspiel|Landesmusicspiel]] || Orchester und Chor || Landesmusicdirector || Jugendorchester und Jugendchor | |||
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| [[Fürstliches Landesspiel#Landesschauspiel|Landesschauspiel]] || Schauspielensemble || Landesregisseur || Jugendensemble | |||
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| [[Fürstliches Landesspiel#Landesballett|Landesballett]] || Ballettensemble || Landeschoreograph || Jugendcompagnie | |||
|} | |||
=== Literatur === | === Literatur === | ||
In der Literatur bilden Heimat, gesellschaftliche Moralvorstellungen sowie lokale und religiöse Mythen einen konstanten Schwerpunkt. Die kürzere Poesie wird hierbei regelmäßig längeren Formen vorgezogen. | |||
=== Bildende Kunst und Architektur === | === Bildende Kunst und Architektur === | ||
Die bildenden Künste besitzen eine der Literatur ähnliche Prägung, stellen aber auch regelmäßig Landschaften dar. Wiederkehrende Motive sind Eulen, Eichen und Ähren, sowie Darstellungen bäuerlichen Lebens. | |||
Die Architektur unterscheidet sich zwischen den urbanen Zentren und dem ländlichen Raum, wobei die städtische Architektur teilweise Anleihen an ländlichen Bauweisen nimmt. Mit seiner architektonischen Fakultät ist Eulenfurt ein Sammelpunkt verschiedener Stile. | |||
=== Kulinarik === | === Kulinarik === | ||
Verschiedene lokale Spezialitäten sind bekannt, darunter der [[Eulenthaler Wildkräuterkäse]], der unter anderem auf [[Original Westeborner Höhensalz]] zurückgreift. | |||
Im Bongertal und den angrenzenden, für ihren Obstanbau bekannten Regionen sind verschiedene darauf basierende Gerichte verbreitet, wie etwa Apfelwähen. | |||
=== Sport === | === Sport === | ||
Der organisierte Sport wird zentral durch das [[Landessportkomitee|Landessportkomitee (LSK)]] verwaltet und koordiniert. Das sportliche Spektrum reicht von klassischen Ballsportarten über alpinen Wintersport bis hin zu Schießsport. | |||
Es bestehen 25 Sportvereine, die jeweils eine unterschiedliche Spartenvielfalt aufweisen. Diese reicht von sehr spezialisierten Einzelspartenvereinen (etwa der [[1. Badmintonclub Ostenacker von 1957]]) bis zu mitgliederstarken Multispartenvereinen wie dem [[SC Regia Creutzburg]], dem [[SSK Eulenfurt]] oder der [[US Eulenfurt]]. | |||
Unregelmäßig werden [[Landesjugendspiele]] ausgetragen, die als nationales Sport- und Begegnungsfest angelegt sind. Die Bewerbe werden hier in verschiedenen Altersklassen ausgetragen, die Sportler treten in nach den Grafschaften geordneten Teams an. | |||
=== Feiertage === | === Feiertage === | ||
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten. | |||
Die Großzahl der Feiertage hat einen erntekirchlichen (Ek) Ursprung, einige sind jedoch auch rein aus politischen Erwägungen entstanden (St). | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Liste der Feiertage<ref>gem. § 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/#543381fc-2-ruhegebot/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref> | |||
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! Datum !! Bezeichnung !! Ek !! St !! Bemerkung | |||
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| 1. Jänner || Neujahrstag || || X || | |||
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| 6. Jänner|| [[Weihnachten im Eulenthal#Dreikönigsfest|Dreikönigsfest]] || X || || ''üblicherweise Tag der Bescherung'' | |||
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| 7. Jänner || [[Weihnachten im Eulenthal#Herzensheimkehr|Herzensheimkehr]] || X || || ''Tag der Ruhe und Einkehr'' | |||
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| 46 Tage vor Ostern || Aschermittwoch || X || || ''Beginn der Fastenzeit'' | |||
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| Freitag vor Ostern || Karfreitag || X || || ''Christi Kreuzigung'' | |||
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| Montag nach Ostern || Osterfest|Ostermontag || X || || ''Die Jünger erfahren von der Auferstehung'' | |||
|- | |||
| 24. April || [[Fürstentag (Eulenthal)|Fürstentag]] || || X || ''Geburtstag des amtierenden Fürsten'' | |||
|- | |||
| 1. Mai || Tag der Arbeiter || || X || | |||
|- | |||
| 7. Mai || [[St. Ignacien]] || X || || ''Gedenktag der Gründung der Erntekirche'' | |||
|- | |||
| 39 Tage nach Ostern || Auffahrt || X || || ''Christi Aufnahme in den Himmel'' | |||
|- | |||
| 50 Tage nach Ostern || Pfingstmontag || X || || | |||
|- | |||
| 25. Juli || [[Tag der Verfassung (Eulenthal)|Tag der Verfassung]] || || X || ''Staatsfeiertag'' | |||
|- | |||
| Montag nach dem letzten Sonntag im September || [[Erntedankfest im Eulenthal#Ährenlesen|Ährenlesen]] || X || || ''Folgetag des Erntedankfestes'' | |||
|- | |||
| 25. Dezember || Erster Weihnachtstag || X || || ''Tag nach Christi Geburt'' | |||
|- | |||
| 26. Dezember || Zweiter Weihnachtstag || X || || | |||
|} | |||
Lokale Feste - wie insbesondere [[Landsgemeinde|Lands]]- und [[Ortsgemeinde|Ortsgemeinden]] - ergänzen die staatlich geregelten Feiertage, unterliegen jedoch keinem gesetzlichen Schutz. | |||
== siehe auch == | == siehe auch == | ||
* [[Portal:Eulenthal]] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/ Offizielle Website des Fürstentums Eulenthal] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Staat in Antica]][[Kategorie:Eulenthal]] | ||