Portal:Eulenthal/Rechtswesen und Justiz: Unterschied zwischen den Versionen

Tyron (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Tyron (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht und das private Recht. Das öffentliche Recht ist weiter in Strafrecht und Staatsrecht gegliedert und größtenteils kodifiziert. Das Privatrecht stützt sich dagegen zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle und weist Anteile des altmedianischen Rechts auf.
Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht und das private Recht. Das öffentliche Recht ist größtenteils kodifiziert. Das Privatrecht stützt sich dagegen zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle und weist Anteile des altmedianischen Rechts auf.


'''Rechtsordnung'''
'''Rechtsordnung'''
Zeile 11: Zeile 11:


'''Gerichte und Justizverwaltung'''
'''Gerichte und Justizverwaltung'''
* [[Staatsrat (Eulenthal)]]
* [[Staatsrat (Eulenthal)|Staatsrat]]
* [[Fürstliches Kapitalgericht (Eulenthal)]]
* [[Fürstliches Kapitalgericht (Eulenthal)|Fürstliches Kapitalgericht]]
* [[Eulenfurter Kanzlei]]
* [[Eulenfurter Kanzlei]]
* [[Peinliches Straftribunal zu Creutzburg]]
* [[Peinliches Straftribunal zu Creutzburg]]
* [[Niederes Gericht (Eulenthal)]]
* [[Niederes Gericht (Eulenthal)|Niederes Gericht]]
* [[Richterauswahlkommission (Eulenthal)]]
* [[Richterauswahlkommission (Eulenthal)|Richterauswahlkommission]]