Portal:Eulenthal/Rechtswesen und Justiz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht und das private Recht. Das öffentliche Recht ist | Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht und das private Recht. Das öffentliche Recht ist größtenteils kodifiziert. Das Privatrecht stützt sich dagegen zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle und weist Anteile des altmedianischen Rechts auf. | ||
'''Rechtsordnung''' | '''Rechtsordnung''' | ||
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'''Gerichte und Justizverwaltung''' | '''Gerichte und Justizverwaltung''' | ||
* [[Staatsrat (Eulenthal)]] | * [[Staatsrat (Eulenthal)|Staatsrat]] | ||
* [[Fürstliches Kapitalgericht (Eulenthal)]] | * [[Fürstliches Kapitalgericht (Eulenthal)|Fürstliches Kapitalgericht]] | ||
* [[Eulenfurter Kanzlei]] | * [[Eulenfurter Kanzlei]] | ||
* [[Peinliches Straftribunal zu Creutzburg]] | * [[Peinliches Straftribunal zu Creutzburg]] | ||
* [[Niederes Gericht (Eulenthal)]] | * [[Niederes Gericht (Eulenthal)|Niederes Gericht]] | ||
* [[Richterauswahlkommission (Eulenthal)]] | * [[Richterauswahlkommission (Eulenthal)|Richterauswahlkommission]] | ||