Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht und das private Recht. Das öffentliche Recht ist weiter in Strafrecht und Staatsrecht gegliedert und größtenteils kodifiziert. Das Privatrecht stützt sich dagegen zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle und weist Anteile des altmedianischen Rechts auf.

Rechtsordnung

Öffentliches Recht

Privates Recht

Gerichte und Justizverwaltung