Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Sport === | === Sport === | ||
Der organisierte Sport wird zentral durch das [[Landessportkomitee|Landessportkomitee (LSK)]] verwaltet und koordiniert. Das sportliche Spektrum reicht von klassischen Ballsportarten über alpinen Wintersport bis hin zu Schießsport. | |||
Es bestehen 25 Sportvereine, die jeweils eine unterschiedliche Spartenvielfalt aufweisen. Diese reicht von sehr spezialisierten Einzelspartenvereinen (etwa der [[1. Badmintonclub Ostenacker von 1957]]) bis zu mitgliederstarken Multispartenvereinen wie der [[SC Regia Creutzburg]], der [[SSK Eulenfurt]] oder die [[US Eulenfurt]]. | |||
Unregelmäßig werden [[Landesjugendspiele]] ausgetragen, die als nationales Sport- und Begegnungsfest angelegt sind. Die Bewerbe werden hier in verschiedenen Altersklassen ausgetragen, die Sportler treten in nach den Grafschaften geordneten Teams an. | |||
=== Feiertage === | === Feiertage === | ||
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten. | An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten. | ||