Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen

Tyron (Diskussion | Beiträge)
Tyron (Diskussion | Beiträge)
Zeile 412: Zeile 412:


=== Sport ===
=== Sport ===
Der organisierte Sport wird zentral durch das [[Landessportkomitee|Landessportkomitee (LSK)]] verwaltet und koordiniert. Das sportliche Spektrum reicht von klassischen Ballsportarten über alpinen Wintersport bis hin zu Schießsport.
Es bestehen 25 Sportvereine, die jeweils eine unterschiedliche Spartenvielfalt aufweisen. Diese reicht von sehr spezialisierten Einzelspartenvereinen (etwa der [[1. Badmintonclub Ostenacker von 1957]]) bis zu mitgliederstarken Multispartenvereinen wie der [[SC Regia Creutzburg]], der [[SSK Eulenfurt]] oder die [[US Eulenfurt]].
Unregelmäßig werden [[Landesjugendspiele]] ausgetragen, die als nationales Sport- und Begegnungsfest angelegt sind. Die Bewerbe werden hier in verschiedenen Altersklassen ausgetragen, die Sportler treten in nach den Grafschaften geordneten Teams an.
=== Feiertage ===
=== Feiertage ===
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten.
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten.