Grootmonikbergse Rijk: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Grootmonikbergse Rijk (auf Teutsch: Großmünchbergisches Reich) liegt im Nordwesten des Kontinents [[Antica]], westlich von [[Schwion]] und südlich von [[Fuchsen]]. Meist wird das Land kurz Monikberg (auf Teutsch: Münchberg) genannt. Streng genommen bezeichnet Monikberg jedoch nur einen der drei Reichsteile der föderalen Kronunion. Neben Monikberg gehören auch Tuitsland (auf Teutsch: Teutland) sowie der überseeische Reichsteil [[Sint Billart]] zum Reich. | Das Grootmonikbergse Rijk (auf Teutsch: Großmünchbergisches Reich) liegt im Nordwesten des Kontinents [[Antica]], westlich von [[Schwion]] und südlich von [[Fuchsen]]. Meist wird das Land kurz Monikberg (auf Teutsch: Münchberg) genannt. Streng genommen bezeichnet Monikberg jedoch nur einen der drei Reichsteile der föderalen Kronunion. Neben Monikberg gehören auch [[Tuitsland]] (auf Teutsch: Teutland) sowie der überseeische Reichsteil [[Sint Billart]] zum Reich. | ||
Das Grootmonikbergse Rijk ist eine föderale Kronunion in Form einer parlamentarischen Monarchie mit gestärkter Krone. Staatsoberhaupt ist Seine Königliche Majestät [[Willem IV.]], Koning des Grootmonikbergse Rijk, aus dem Haus Leeuwen-Wittesteen, auch bekannt als Huis Groen. Die Reichsteile sind durch eine gemeinsame Krone, eine gemeinsame Reichsregierung, ein gemeinsames Rijksparlement und eine einheitliche Reichsverfassung verbunden. Zugleich besitzen sie eigene Verwaltungen, regionale Zuständigkeiten und politische Organe. | Das Grootmonikbergse Rijk ist eine föderale Kronunion in Form einer parlamentarischen Monarchie mit gestärkter Krone. Staatsoberhaupt ist Seine Königliche Majestät [[Willem IV.]], Koning des Grootmonikbergse Rijk, aus dem Haus Leeuwen-Wittesteen, auch bekannt als Huis Groen. Die Reichsteile sind durch eine gemeinsame Krone, eine gemeinsame Reichsregierung, ein gemeinsames Rijksparlement und eine einheitliche Reichsverfassung verbunden. Zugleich besitzen sie eigene Verwaltungen, regionale Zuständigkeiten und politische Organe. | ||