Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Staatsetat === | === Staatsetat === | ||
Der Staatsetat des Fürstentums wird jährlich durch das Parlament festgestellt. Grundlage ist der von den Leitern der obersten Landesbehörden vorzulegende Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben des folgenden Verwaltungsjahres; nach Ablauf des Jahres haben die Behörden dem Parlament über die Verwendung der bewilligten Mittel Rechnung zu legen. Ohne parlamentarische Zustimmung dürfen keine Steuern, Abgaben oder sonstigen allgemeinen Leistungen erhoben werden. Geprägt wird der Haushalt vor allem durch die weitreichenden Aufgaben des Sozial- und Wohlfahrtsstaates, das Bildungs- und Gesundheitswesen, Polizei, Garde und Milizwesen sowie durch die staatlich oder öffentlich kontrollierten Bereiche der Verkehrs-, Energie-, Post- und Telekommunikationsinfrastruktur. Die Verfassung verpflichtet den Staat zu einer gerechten Besteuerung unter Belassung eines Existenzminimums und mit stärkerer Heranziehung höherer Vermögen oder Einkommen. | |||
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