Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] bildet sich aus zwei Kammern, der in Wahlkreisen gewählten [[Thalversammlung]] und dem [[Hochrat]] als Adelskammer.<ref>gem. V. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-v-hauptst%C3%BCck-vom-parlament Verfassung]</ref> Es handelt sich um ein Milizparlament, das heißt, die Mitglieder üben neben ihrer Parlamentstätigkeit einen regulären Beruf aus. | |||
Die Mitglieder der Thalversammlung (deren Zahl auf 1/1000 der Landesangehörigen begrenzt ist) werden in Wahlkreisen gewählt, die den Grafschaften entsprechen (im Sinne der Verwaltungsgliederung gilt auch die Freie Stadt Eulenfurt als Grafschaft). Die genaue Zahl der pro Wahlkreis zu wählenden Abgeordneten bestimmt eine Kommission zu jeder zweiten Wahl des Parlaments. Neuwahlen erfolgen in der Regel jedes Jahr im Jänner, das Parlament kann aber vorzeitig aufgelöst werden. Die größte Fraktion in der Thalversammlung stellt derzeit die [[Sozialkonservative Partei (Eulenthal)|Sozialkonservative Partei (SKP)]], gefolgt von der [[Sozialistische Partei (Eulenthal)|Sozialistischen Partei (SP)]] und der [[Bürgerlich-Liberale Partei (Eulenthal)|Bürgerlich-Liberalen Partei (BLP)]]. | |||
Der Hochrat besteht aus der erblichen Bank und der gekorenen Bank, die beide je die Hälfte an Mitgliedern des Hochrates ausmachen. Die erbliche Bank besteht dabei aus den direkten Nachkommen des Fürsten, den vier Grafen und dem Kanzler der Freien Universität Eulenfurt. Dazu kommt noch einmal dieselbe Zahl an Junkern, dies aus der Mitte aller Junker auf Lebenszeit gewählt werden. Die gekorene Bank setzt sich aus verdienten Landesangehörigen zusammen, die durch eine Kommission bestimmt und vom Fürsten zugleich zu Rittern oder Baronen erhoben worden sind. Der Hochrat kann durch die Thalversammlung mithilfe des Staatsrates in der Gesetzgebung übergangen werden. Außerdem kann die Thalversammlung die Suspendierung einzelner Mitglieder des Hochrates fordern, die Entscheidung darüber trifft der Staatsrat. | |||
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