Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat (Eulenthal)|Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]]. | Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat (Eulenthal)|Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]]. | ||
==== Exekutive ==== | ==== Exekutive ==== | ||
Der größte Anteil der Verfassungsregeln zur Exekutive findet sich im ''Siebten Hauptstück'' der Verfassung. Mit Ausnahme der Außenpolitik (die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt) ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere der Thalversammlung) untergeordnet. | |||
==== Legislative ==== | ==== Legislative ==== | ||
==== Judikative ==== | ==== Judikative ==== | ||