Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen

Tyron (Diskussion | Beiträge)
Tyron (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(45 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:
|WAHLSPRUCH                = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“)
|WAHLSPRUCH                = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“)
|AMTSSPRACHE                = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref>
|AMTSSPRACHE                = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref>
|HAUPTSTADT                = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg]]
|HAUPTSTADT                = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg (Stadt)]]
|STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]]
|STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]]
|STAATSOBERHAUPT            = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron]]
|STAATSOBERHAUPT            = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron von Creutzburg|Tyron]]
|PARLAMENT                  = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]])
|PARLAMENT                  = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]])
|REGIERUNGSCHEF            = ''Amt existiert nicht''
|REGIERUNGSCHEF            = ''Amt existiert nicht''
|REGIERUNG                  = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Ausschüsse der Thalversammlung|Ausschüsse]] der [[Thalversammlung]]
|REGIERUNG                  = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Ausschüsse der Thalversammlung|Ausschüsse]] der [[Thalversammlung]]
|STAATSRELIGION            = [[bäuerliche Erntekirche]]<ref>gem. Art. 38 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung] ist die "Landeskirche [...] eine christlich-reformierte Kirche", ''de facto'' ist dies heute die bäuerliche Erntekirche</ref>
|STAATSRELIGION            = [[bäuerliche Erntekirche]]<ref>gem. Art. 38 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung] ist die "Landeskirche [...] eine christlich-reformierte Kirche", ''de facto'' ist dies heute die bäuerliche Erntekirche</ref>
|FLÄCHE                    = 5.920
|FLÄCHE                    = 5.912
|EINWOHNER                  = 107.364 <small>(2023)<ref>[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/26-wahlzensus-2023/ Wahlzensus 2023]</ref></small>
|EINWOHNER                  = 107.364 <small>(2023)<ref>[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/26-wahlzensus-2023/ Wahlzensus 2023]</ref></small>
|BEV-DICHTE                = 18
|BEV-DICHTE                = 18,16
|BEV-ZUNAHME                = + 0,1 %
|BEV-ZUNAHME                = + 0,1 %
|BEV-ZUNAHME-ZEITRAUM      = <small>(Schätzung für 2021 bis 2023)
|BEV-ZUNAHME-ZEITRAUM      = <small>(Schätzung für 2021 bis 2023)
|WÄHRUNG                    = [[Eulentaler]] (Etl.)
|WÄHRUNG                    = [[Eulentaler]] (Etl.)
|NATIONALHYMNE              = [[An drei Flüssen leben wir]]
|NATIONALHYMNE              = [[An drei Flüssen leben wir]]
|ZEITZONE                  = UTC±1
|ZEITZONE                  = UTC+1
|KFZ-KENNZEICHEN            = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]]
|KFZ-KENNZEICHEN            = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]]
|ISO 3166                  = ET, EUL
|INTERNET-TLD              = .eule
|INTERNET-TLD              = .eule
|TELEFON-VORWAHL            = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]]
|TELEFON-VORWAHL            = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]]
Zeile 30: Zeile 31:
Das Fürstentum hat als mittelbare Nachbarn im Norden, Nordwesten und Westen [[Ratelon]], im Süden [[Usitien]], im Südosten [[Isteran]] und im Osten und Nordosten [[Dreibürgen]]. Flächenmäßig ist es einer der kleinsten Staaten der Welt. Obwohl flächenmäßig größer als [[Valsanto]], hat es nur etwa die Hälfte an Einwohnern. Mit einer daraus resultierenden Bevölkerungsdichte von etwa 18 Personen pro Quadratkilometer ist es insbesondere abseits der Ballungszentren spärlich besiedelt.
Das Fürstentum hat als mittelbare Nachbarn im Norden, Nordwesten und Westen [[Ratelon]], im Süden [[Usitien]], im Südosten [[Isteran]] und im Osten und Nordosten [[Dreibürgen]]. Flächenmäßig ist es einer der kleinsten Staaten der Welt. Obwohl flächenmäßig größer als [[Valsanto]], hat es nur etwa die Hälfte an Einwohnern. Mit einer daraus resultierenden Bevölkerungsdichte von etwa 18 Personen pro Quadratkilometer ist es insbesondere abseits der Ballungszentren spärlich besiedelt.


Das heutige Fürstentum geht zurück auf ein Verteidigungs- und Versorgungsbündnis von ursprünglich sechs Grafen, die einen von Ihnen, den [[Graf von Creutzburg|Grafen von Creutzburg]], zum Fürsten erhoben. Der Feudalismus ist bis heute teilweise in Gestalt der [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]] vertreten, seine letzten größeren Anteile wurden aber durch die [[Verfassung von 1927 (Eulenthal)|Verfassung von 1927]] abgeschafft. Mit der bis heute geltenden [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] wurde das Grundprinzip der [[Versammlungsregierung|parlamentarisch bestimmten Regierung]] eingeführt.
Das heutige Fürstentum geht zurück auf ein Verteidigungs- und Versorgungsbündnis von ursprünglich sechs Grafen, die einen von Ihnen, den [[Graf von Creutzburg|Grafen von Creutzburg]], zum Fürsten erhoben. Der Feudalismus ist bis heute teilweise in Gestalt der [[Junkerstelle|Junkerstellen]] vertreten, seine letzten größeren Anteile wurden aber durch die [[Verfassung von 1927 (Eulenthal)|Verfassung von 1927]] abgeschafft. Mit der bis heute geltenden [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] wurde das Grundprinzip der [[Versammlungsregierung|parlamentarisch bestimmten Regierung]] eingeführt.


Das Eulenthal ist ein Fürstentum, dessen Thron nach dem testamentarischen Wunsch des vorigen [[Fürst von Eulenthal|Fürsten]] vererbt wird.<ref>gem. Art. 3 Abs. 1 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Es ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit Versammlungsregierung. ''De facto'' Amtssprache ist das [[Imperianische Sprache|Imperianische]], wobei durch zahlreiche lokale Eigenheiten von der Standardsprache abgewichen wird.
Das Eulenthal ist ein Fürstentum, dessen Thron nach dem testamentarischen Wunsch des vorigen [[Fürst von Eulenthal|Fürsten]] vererbt wird.<ref>gem. Art. 3 Abs. 1 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Es ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit Versammlungsregierung. ''De facto'' Amtssprache ist das [[Imperianische Sprache|Imperianische]], wobei durch zahlreiche lokale Eigenheiten von der Standardsprache abgewichen wird.
Zeile 44: Zeile 45:


=== Landschaftsgliederung ===
=== Landschaftsgliederung ===
Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste]] und der [[Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt.
Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste (Fluss)|Weste]] und der [[Oste (Fluss)|Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle (Fluss)|Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt.


Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]].
Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]].
Zeile 52: Zeile 53:
Nördlich des Creutzjochs und südlich vom [[Westespitz]] ist der [[Westeborn]] gelegen, der vollständig zur [[Grafschaft Westenfeld]] gehört. An seinem östlichen Ende entspringt die Weste, die über mehrere Kaskaden im [[Westersturz (Wasserfall)|Westersturz]] (nahe des [[Westersturz (Ort)|gleichnamigen Ortes]]) schließlich über die [[Westenfelder Kurve]] in die Westerauen fließt.
Nördlich des Creutzjochs und südlich vom [[Westespitz]] ist der [[Westeborn]] gelegen, der vollständig zur [[Grafschaft Westenfeld]] gehört. An seinem östlichen Ende entspringt die Weste, die über mehrere Kaskaden im [[Westersturz (Wasserfall)|Westersturz]] (nahe des [[Westersturz (Ort)|gleichnamigen Ortes]]) schließlich über die [[Westenfelder Kurve]] in die Westerauen fließt.


Die [[Westerauen]], im Zentrum des Landes gelegen, haben als weitgehend naturbelassene Auenlandschaft den größten Anteil am Hochwasserschutz. Lediglich in ihren Randgebieten findet eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung statt. Sie beginnen, der Fließrichtung der sie durchfließenden Weste folgend, bei [[Westenfeld]] im Osten und erstrecken sich bis nach [[Gemau]] im Nordwesten. Im Norden werden sie von [[Westerau]], im Süden von [[Eppelwangen]] begrenzt. Im Gebiet der Westerauen münden die Eppel und die [[Bene]] in die Weste.
Die [[Westerauen]], im Zentrum des Landes gelegen, haben als weitgehend naturbelassene Auenlandschaft den größten Anteil am Hochwasserschutz. Lediglich in ihren Randgebieten findet eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung statt. Sie beginnen, der Fließrichtung der sie durchfließenden Weste folgend, bei [[Westenfeld]] im Osten und erstrecken sich bis nach [[Gemau]] im Nordwesten. Im Norden werden sie von [[Westerau]], im Süden von [[Eppelwangen]] begrenzt. Im Gebiet der Westerauen münden die Eppel und die [[Bene (Fluss)|Bene]] in die Weste.


Nördlich der Westerauen erheben sich die Brüdergipfel von [[Großgeminer]] und [[Kleingeminer]]. Sie gelten als markante Landmarken und grenzen die Obstanbaugebiete Benesiefen, Bongertal und Ostewinkel voneinander und vom Rest des Landes ab.
Nördlich der Westerauen erheben sich die Brüdergipfel von [[Großgeminer]] und [[Kleingeminer]]. Sie gelten als markante Landmarken und grenzen die Obstanbaugebiete Benesiefen, Bongertal und Ostewinkel voneinander und vom Rest des Landes ab.


Östlich des Kleingeminers befindet sich [[Benesiefen]], das als Flusstal von der Bene durchquert wird, die aus [[Feere]] und [[Brinke]] bei [[Benekon]] mündet. Es liegt vollständig im Gebiet der Grafschaft Westenfeld.
Östlich des Kleingeminers befindet sich [[Benesiefen]], das als Flusstal von der Bene durchquert wird, die aus [[Feere (Fluss)|Feere]] und [[Brinke (Fluss)|Brinke]] bei [[Benekon]] mündet. Es liegt vollständig im Gebiet der Grafschaft Westenfeld.


Nördlich der zwei Gipfel liegt das [[Bongertal]], das größtenteils der [[Grafschaft Ostenacker]] angehört. Besondere Tradition hat der Apfelanbau.
Nördlich der zwei Gipfel liegt das [[Bongertal]], das größtenteils der [[Grafschaft Ostenacker]] angehört. Besondere Tradition hat der Apfelanbau.


Im Westen des Großgeminers liegt mit dem [[Ostewinkel]] das Flusstal der [[Oste (Fluss)|Oste]], die in dessen Norden bei [[Ostquell]] entspringt. Im Westen wird der Ostewinkel durch die Ausläufer der [[Osterspitze]] begrenzt, im Süden durch [[Ostenacker]] beziehungsweise die Mündung von Oste und Weste zur Eule. Er gehört in seiner Gesamtheit zur Grafschaft Ostenacker.
Im Westen des Großgeminers liegt mit dem [[Ostewinkel]] das Flusstal der [[Oste (Fluss)|Oste]], die in dessen Norden bei [[Ostquell]] entspringt. Im Westen wird der Ostewinkel durch die Ausläufer der [[Osterspitze]] begrenzt, im Süden durch [[Ostenacker]] beziehungsweise die Mündung von Oste und Weste zur Eule. Er gehört in seiner Gesamtheit zur Grafschaft Ostenacker.
=== Klima ===
=== Klima ===
Das Eulenthal liegt vollständig in der gemäßigten Zone, was insgesamt etwa gleich lange Jahreszeiten beschert. Föhnwinde verlängern die Vegetationszeit jedoch etwas in den Frühling und Herbst hinein. Aufgrund der geringen Ausdehnung sind die regionalen klimatischen Unterschiede weniger stark ausgeprägt als in größeren Staaten.
Das Eulenthal liegt vollständig in der gemäßigten Zone, was insgesamt etwa gleich lange Jahreszeiten beschert. Föhnwinde verlängern die Vegetationszeit jedoch etwas in den Frühling und Herbst hinein. Aufgrund der geringen Ausdehnung sind die regionalen klimatischen Unterschiede weniger stark ausgeprägt als in größeren Staaten.
Zeile 92: Zeile 94:
| 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker)
| 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker)
|-
|-
| 3. || Creutzburg || [[Creutzburg]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156
| 3. || Creutzburg || [[Creutzburg (Stadt)]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156
|-
|-
| 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680
| 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680
Zeile 123: Zeile 125:


=== Neuzeit ===
=== Neuzeit ===
Feudalismus und Lehenswesen blieben im Fürstentum verhältnismäßig lange ausgeprägt. Erst mit der [[Verfassung von 1927 (Eulenthal)|Verfassung von 1927]] verlagerte sich das politische Gewicht eindeutig zum Parlament und die letzten größeren feudalistischen Anteile im Staatswesen wurden abgeschafft. Eine Ausnahme bildeten die [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]], die auch durch die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] nicht in größerem Maße beschnitten wurden. Ganz im Gegenteil wurden den Grafschaften jedoch nahezu alle Selbstverwaltungsrechte genommen und auf Landes- und Gemeindeebene aufgeteilt.
Feudalismus und Lehenswesen blieben im Fürstentum verhältnismäßig lange ausgeprägt. Erst mit der [[Verfassung von 1927 (Eulenthal)|Verfassung von 1927]] verlagerte sich das politische Gewicht eindeutig zum Parlament und die letzten größeren feudalistischen Anteile im Staatswesen wurden abgeschafft. Eine Ausnahme bildeten die [[Junkerstelle|Junkerstellen]], die auch durch die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] nicht in größerem Maße beschnitten wurden. Ganz im Gegenteil wurden den Grafschaften jedoch nahezu alle Selbstverwaltungsrechte genommen und auf Landes- und Gemeindeebene aufgeteilt.


== Bevölkerung ==
== Bevölkerung ==
Zeile 181: Zeile 183:
Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ.
Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ.


Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat (Eulenthal)|Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]].
Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle|Junkerstellen]].
==== Fürst ====
==== Fürst ====
Staatsoberhaupt ist der [[Fürst von Eulenthal|Fürst]].<ref>gem. II. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ii-haupst%C3%BCck-von-dem-f%C3%BCrsten Verfassung]</ref> Sein Thron vererbt sich aufgrund der testamentarischen Bestimmungen des Vorgängers, der Thronfolger schwört vor dem Parlament, unter anderem die Verfassung und die Gesetze zu beachten. Er genießt Immunität vor jedem Gericht, was ihn sowohl von strafrechtlicher Verfolgung als auch zivilrechtlichen Begehren ausnimmt. Die Befreiung von Abgaben an das Staatswesen dehnt sich nicht nur auf den Fürsten selbst, sondern auch auf seine Familie aus.
Staatsoberhaupt ist der [[Fürst von Eulenthal|Fürst]].<ref>gem. II. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ii-haupst%C3%BCck-von-dem-f%C3%BCrsten Verfassung]</ref> Sein Thron vererbt sich aufgrund der testamentarischen Bestimmungen des Vorgängers, der Thronfolger schwört vor dem Parlament, unter anderem die Verfassung und die Gesetze zu beachten. Er genießt Immunität vor jedem Gericht, was ihn sowohl von strafrechtlicher Verfolgung als auch zivilrechtlichen Begehren ausnimmt. Die Befreiung von Abgaben an das Staatswesen dehnt sich nicht nur auf den Fürsten selbst, sondern auch auf seine Familie aus.
Zeile 203: Zeile 205:
Im nationalen Notstand zieht der Staatsrat die Vewaltungsführung an sich. Er kann den Notstand jederzeit aufheben, der Staatsratspräsident kann dies sogar im Einzelentscheid tun.
Im nationalen Notstand zieht der Staatsrat die Vewaltungsführung an sich. Er kann den Notstand jederzeit aufheben, der Staatsratspräsident kann dies sogar im Einzelentscheid tun.
==== Exekutive ====
==== Exekutive ====
Das Fürstentum kennt keine klassische, dedizierte Regierung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere jenen der [[Thalversammlung (Eulenthal)|Thalversammlung]]) untergeordnet.<ref>gem. VII. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-vii-hauptst%C3%BCck-von-der-landesverwaltung Verfassung]</ref>
Das Fürstentum kennt keine klassische, dedizierte Regierung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere jenen der [[Thalversammlung]]) untergeordnet.<ref>gem. VII. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-vii-hauptst%C3%BCck-von-der-landesverwaltung Verfassung]</ref>


Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. Ihre Berufung (sowie die ihrer Stellvertreter) erfolgt auf Empfehlung des Parlaments durch den Fürsten.
Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. Ihre Berufung (sowie die ihrer Stellvertreter) erfolgt auf Empfehlung des Parlaments durch den Fürsten.
Zeile 220: Zeile 222:


Es wird zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen entschieden. In letzteren gilt das Anklageprinzip. Die Verfassung kennt außerdem noch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. In beiden Fällen bildet der Staatsrat die letzte (und in Sachen der Verfassungsgerichtsbarkeit einzige) Instanz. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die vorigen Instanzen der Verwaltungsbeschwerde (i.d.R.: Leiter der Behörde → Leiter der obersten Landesbehörde → Verwaltungsbeschwerdekommission → Staatsrat) wohl kaum als Teile der Gerichtsbarkeit verstanden werden können.
Es wird zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen entschieden. In letzteren gilt das Anklageprinzip. Die Verfassung kennt außerdem noch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. In beiden Fällen bildet der Staatsrat die letzte (und in Sachen der Verfassungsgerichtsbarkeit einzige) Instanz. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die vorigen Instanzen der Verwaltungsbeschwerde (i.d.R.: Leiter der Behörde → Leiter der obersten Landesbehörde → Verwaltungsbeschwerdekommission → Staatsrat) wohl kaum als Teile der Gerichtsbarkeit verstanden werden können.
=== Grafschaften und Gemeinden ===
=== Grafschaften und Gemeinden ===
Das Fürstentum ist in die fünf Grafschaften Creutzburg, Eulenbrück, Ostenacker, Waien und Westenfeld sowie die Freie Stadt Eulenfurt unterteilt.<ref>gem. I. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-i-haupst%C3%BCck-%C3%BCber-das-f%C3%BCrstentum Verfassung]</ref> Mit der aktuell gültigen Verfassung von 1938 haben die Grafschaften nahezu sämtliche Kompetenzen eingebüßt und spielen nurmehr als Wahlkreise sowie eingeschränkt im Wege der parlamentarischen Beschlussfassung ([[Thalversammlung#Landesausschüsse|Landesausschüsse]]) eine Rolle.
Das Fürstentum ist in die fünf Grafschaften Creutzburg, Eulenbrück, Ostenacker, Waien und Westenfeld sowie die Freie Stadt Eulenfurt unterteilt.<ref>gem. I. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-i-haupst%C3%BCck-%C3%BCber-das-f%C3%BCrstentum Verfassung]</ref> Mit der aktuell gültigen Verfassung von 1938 haben die Grafschaften nahezu sämtliche Kompetenzen eingebüßt und spielen nurmehr als Wahlkreise sowie eingeschränkt im Wege der parlamentarischen Beschlussfassung ([[Thalversammlung#Landesausschüsse|Landesausschüsse]]) eine Rolle.
Zeile 227: Zeile 230:
Aufgaben der Gemeinden umfassen Geschäfte im Rüfebau-, Forst-, Wasserbeschaffungs- und Entwässerungswesen, das Entsorgungswesen und bestimmte Aspekte der Fischerei, der Jagd und des Bergwesens. Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung schließen einige Gemeinden [[Verwaltungsgemeinschaft (Eulenthal)|Verwaltungsgemeinschaften]].
Aufgaben der Gemeinden umfassen Geschäfte im Rüfebau-, Forst-, Wasserbeschaffungs- und Entwässerungswesen, das Entsorgungswesen und bestimmte Aspekte der Fischerei, der Jagd und des Bergwesens. Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung schließen einige Gemeinden [[Verwaltungsgemeinschaft (Eulenthal)|Verwaltungsgemeinschaften]].
=== Junkerstellen ===
=== Junkerstellen ===
Die [[Junkerstellen]] bilden das letzte wirkliche Überbleibsel der feudalen Ordnung im Fürstentum. Sie konstituieren sich aus dem Besitzrecht des [[Junker (Eulenthal)|Junkers]] und resultieren daher in einem Verwaltungs- und Vertretungsauftrag für ihn.<ref>gem. IX. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ix-hauptst%C3%BCck-von-den-gemeinden-und-junkerstellen Verfassung]</ref> Unter relativ hohen Hürden (Zustimmung von fünf Sechstel der Stimmberechtigten) können die Einwohner der Junkerstelle, im Rahmen einer [[Junkerstellen#Hofgemeinde|Hofgemeinde]], den Junker zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichten.
Die [[Junkerstelle|Junkerstellen]] bilden das letzte wirkliche Überbleibsel der feudalen Ordnung im Fürstentum. Sie konstituieren sich aus dem Besitzrecht des [[Junker (Eulenthal)|Junkers]] und resultieren daher in einem Verwaltungs- und Vertretungsauftrag für ihn.<ref>gem. IX. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ix-hauptst%C3%BCck-von-den-gemeinden-und-junkerstellen Verfassung]</ref> Unter relativ hohen Hürden (Zustimmung von fünf Sechstel der Stimmberechtigten) können die Einwohner der Junkerstelle, im Rahmen einer [[Junkerstelle#Hofgemeinde|Hofgemeinde]], den Junker zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichten.


Der Junker muss in der Regel die sonst den Gemeinden übertragenen Aufgaben aus seinem Privatvermögen finanzieren und wahrnehmen. Oft erfolgt dies auch über Kooperationen mit benachbarten Gemeinden, an die er eine entsprechende Abgabe zahlt. Der Junker kann nicht von einer Amtshandlung ausgeschlossen werden, wenn Gefahr von Vorteilsnahme besteht.<ref>gem. § 5 Abs. 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/14-ausschlussgesetz/ Ausschlussgesetz]</ref> Er hat begrenzte, polizeiliche Befugnisse.<ref>gem. § 5 Abs. 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/27-polizeigesetz/ Polizeigesetz]</ref>
Der Junker muss in der Regel die sonst den Gemeinden übertragenen Aufgaben aus seinem Privatvermögen finanzieren und wahrnehmen. Oft erfolgt dies auch über Kooperationen mit benachbarten Gemeinden, an die er eine entsprechende Abgabe zahlt. Der Junker kann nicht von einer Amtshandlung ausgeschlossen werden, wenn Gefahr von Vorteilsnahme besteht.<ref>gem. § 5 Abs. 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/14-ausschlussgesetz/ Ausschlussgesetz]</ref> Er hat begrenzte, polizeiliche Befugnisse.<ref>gem. § 5 Abs. 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/27-polizeigesetz/ Polizeigesetz]</ref>
Zeile 234: Zeile 237:


Die Junker der [[Creutzburger Junkerei]] nehmen eine Sonderrolle ein: Sie halten ihre Junkerstellen als Erblehen vom Fürsten direkt, an den dieses bei fehlendem Erben zurückfällt. Für das Eintreiben der aus diesem Lehen zu entrichtenden Abgaben und zugleich als Bindeglied zwischen Junkern und Fürsten amtiert der [[Creutzburger Junkerei#Landvogt|Landvogt der Creutzburger Junkerei]].
Die Junker der [[Creutzburger Junkerei]] nehmen eine Sonderrolle ein: Sie halten ihre Junkerstellen als Erblehen vom Fürsten direkt, an den dieses bei fehlendem Erben zurückfällt. Für das Eintreiben der aus diesem Lehen zu entrichtenden Abgaben und zugleich als Bindeglied zwischen Junkern und Fürsten amtiert der [[Creutzburger Junkerei#Landvogt|Landvogt der Creutzburger Junkerei]].
=== Rechtssystem und Polizei ===
=== Rechtssystem und Polizei ===
Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht (weiter unterteilt in Strafrecht und Staatsrecht) und das private Recht. Während das öffentliche Recht größtenteils kodifiziert ist, stützt sich das Privatrecht zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle. Letzteres weist dabei Anteile des altmedianischen Rechts auf.
Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht (weiter unterteilt in Strafrecht und Staatsrecht) und das private Recht. Während das öffentliche Recht größtenteils kodifiziert ist, stützt sich das Privatrecht zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle. Letzteres weist dabei Anteile des altmedianischen Rechts auf.
Zeile 247: Zeile 251:
Aufgrund seiner - als Kleinstaat - begrenzten personellen Ressourcen sind eulenthalerische Botschafter regelmäßig bei mehreren Staatsoberhäuptern akkreditiert und residieren an einem Ort, der für diese Länder verkehrsgünstig liegt.
Aufgrund seiner - als Kleinstaat - begrenzten personellen Ressourcen sind eulenthalerische Botschafter regelmäßig bei mehreren Staatsoberhäuptern akkreditiert und residieren an einem Ort, der für diese Länder verkehrsgünstig liegt.
=== Streitkräfte ===
=== Streitkräfte ===
Die Streitkräfte des Fürstentums bestehen aus [[Fürstliche Garde (Eulenthal)|Garde]], Polizei und [[Miliz (Eulenthal)|Miliz]]. Die Garde stellt dabei die professionelle Streitkraft dar, während die Polizei nur im Verteidigungsfall tatsächlich Kombattantenstatus erhält. Die Miliz macht den größten Teil des Personalbestandes aus.
Die Streitkräfte des Fürstentums bestehen aus [[Fürstliche Garde|Garde]], Polizei und [[Miliz (Eulenthal)|Miliz]]. Die Garde stellt dabei die professionelle Streitkraft dar, während die Polizei nur im Verteidigungsfall tatsächlich Kombattantenstatus erhält. Die Miliz macht den größten Teil des Personalbestandes aus.


Die Milizdienstpflicht sorgt für eine anhaltend hohe Personalverfügbarkeit, da jeder, der keine gesundheitlichen Gründe geltend machen kann, eine Grundausbildung durchläuft und - je nach Sicherheitslage - die nächsten sieben Jahre zu den Aktivposten der Miliz gehört (also jährlich zu Erhaltungskursen aufgeboten wird).<ref>siehe [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/46-landesverteidigungsgesetz/ Landesverteidigungsgesetz]</ref>
Die Milizdienstpflicht sorgt für eine anhaltend hohe Personalverfügbarkeit, da jeder, der keine gesundheitlichen Gründe geltend machen kann, eine Grundausbildung durchläuft und - je nach Sicherheitslage - die nächsten sieben Jahre zu den Aktivposten der Miliz gehört (also jährlich zu Erhaltungskursen aufgeboten wird).<ref>siehe [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/46-landesverteidigungsgesetz/ Landesverteidigungsgesetz]</ref>
=== Erziehungspolitik ===
=== Erziehungspolitik ===
Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des fünften Lebensjahres und endet mit Abschluss des [[Gesellschaftliches Pflichtjahr|Gesellschaftlichen Pflichtjahres]].<ref>gem. § 2 Abs. 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/11-schulgesetz/ Schulgesetz]</ref> Wesentliche Komponenten der staatlichen Erziehung sind die Entwicklung der jungen Menschen hin zu selbstreflektierten, eigenverantwortlichen Personen, die vollwertige und wichtige Teile der Gesellschaft sind.
Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des fünften Lebensjahres und endet mit Abschluss des [[Gesellschaftliches Pflichtjahr|Gesellschaftlichen Pflichtjahres]].<ref>gem. § 2 Abs. 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/11-schulgesetz/ Schulgesetz]</ref> Wesentliche Komponenten der staatlichen Erziehung sind die Entwicklung der jungen Menschen hin zu selbstreflektierten, eigenverantwortlichen Personen, die vollwertige und wichtige Teile der Gesellschaft sind.
Zeile 262: Zeile 267:
| [[Vorschule (Eulenthal)|Vorschule]] || 2 Jahre || 5 Jahre || ja || Gemeinde
| [[Vorschule (Eulenthal)|Vorschule]] || 2 Jahre || 5 Jahre || ja || Gemeinde
|-
|-
| [[Prinzipalschule (Eulental)|Prinzipalschule]] || 5 Jahre || 7 Jahre || ja || Gemeinde
| [[Prinzipalschule (Eulenthal)|Prinzipalschule]] || 5 Jahre || 7 Jahre || ja || Gemeinde
|-
|-
| [[Generalschule (Eulental)|Generalschule]] || 4 Jahre || 12 Jahre || ja || Fürstentum
| [[Generalschule (Eulenthal)|Generalschule]] || 4 Jahre || 12 Jahre || ja || Fürstentum
|-
|-
| ''[[Gesellschaftliches Pflichtjahr]]'' || ''1 Jahr'' || ''16 Jahre'' || ''ja'' ||  
| ''[[Gesellschaftliches Pflichtjahr]]'' || ''1 Jahr'' || ''16 Jahre'' || ''ja'' ||  
|-
|-
| [[Gymnasium (Eulental)|Gymnasium]] || 3 Jahre || 17 Jahre || nein || Fürstentum
| [[Gymnasium (Eulenthal)|Gymnasium]] || 3 Jahre || 17 Jahre || nein || Fürstentum
|}
|}
Die Integration der Schüler in die Gesellschaft und insbesondere die Hinführung zu Klarheit über den weiteren, beruflichen Werdegang besorgt das Gesellschaftliche Pflichtjahr. Es beinhaltet zunächst eine dreiwöchige Brandabwehrausbildung bei der örtlichen Feuerwehr, an deren Abschluss die Schüler in die [[Feuerwehr (Eulenthal)|Pflichtfeuerwehr]] aufgenommen werden. Sodann folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der zehnwöchige Grundkurs I des Verteidigungsdienstes (der Grundkurs II folgt erst nach Erlangen der Volljährigkeit und beinhaltet die Waffenausbildung) sowie der bis zu neunwöchige Utilisationskurs, der auf die spätere Fachverwendung in der Miliz vorbereitet. Mindestens vier Monate des Pflichtjahres stehen den Schülern zur freien Verfügung, um etwa Praktika, gemeinnützige Arbeit oder Projektarbeit zu absolvieren.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> Die Ableistung des Pflichtjahres ist Voraussetzung für Tätigkeiten im Staatsdienst, der Abschluss der Grundkurse für die Einstellung bei Polizei oder Garde.<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref>
Die Integration der Schüler in die Gesellschaft und insbesondere die Hinführung zu Klarheit über den weiteren, beruflichen Werdegang besorgt das Gesellschaftliche Pflichtjahr. Es beinhaltet zunächst eine dreiwöchige Brandabwehrausbildung bei der örtlichen Feuerwehr, an deren Abschluss die Schüler in die [[Feuerwehr (Eulenthal)|Pflichtfeuerwehr]] aufgenommen werden. Sodann folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der zehnwöchige Grundkurs I des Verteidigungsdienstes (der Grundkurs II folgt erst nach Erlangen der Volljährigkeit und beinhaltet die Waffenausbildung) sowie der bis zu neunwöchige Utilisationskurs, der auf die spätere Fachverwendung in der Miliz vorbereitet. Mindestens vier Monate des Pflichtjahres stehen den Schülern zur freien Verfügung, um etwa Praktika, gemeinnützige Arbeit oder Projektarbeit zu absolvieren.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> Die Ableistung des Pflichtjahres ist Voraussetzung für Tätigkeiten im Staatsdienst, der Abschluss der Grundkurse für die Einstellung bei Polizei oder Garde.<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref>
Zeile 279: Zeile 284:
Das Eulenthal gehört zu den kleineren, aber wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten seines geopolitischen Umfelds. Die Wirtschaftsordnung verbindet privatwirtschaftliche Tätigkeit mit einer starken gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge. Handel und Gewerbe sind unter den gesetzlichen Bestimmungen frei, zugleich weist die Verfassung dem Staat eine aktive Rolle bei der Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, beim Schutz der Arbeitskraft sowie bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref>
Das Eulenthal gehört zu den kleineren, aber wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten seines geopolitischen Umfelds. Die Wirtschaftsordnung verbindet privatwirtschaftliche Tätigkeit mit einer starken gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge. Handel und Gewerbe sind unter den gesetzlichen Bestimmungen frei, zugleich weist die Verfassung dem Staat eine aktive Rolle bei der Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, beim Schutz der Arbeitskraft sowie bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref>


Die Wirtschaftsstruktur ist durch die geringe Landesgröße, die alpine Binnenlage und die geringe Bevölkerungsdichte in der Fläche geprägt.Die wichtigsten Wirtschaftsräume sind die Ballungsräume [[Wain an der Eppel]], [[Eulenfurt]], [[Creutzburg]] und [[Westenfeld]]. Wain an der Eppel bildet den größten Ballungsraum des Landes und ist vor allem durch Industrie und Logistik geprägt. Eulenfurt ist als Universitätsstadt Zentrum von Forschung, Bildung, Kultur und gehobenen Dienstleistungen, während Creutzburg als de facto Hauptstadt und Sitz zentraler Staatsorgane besondere Bedeutung für Verwaltung, Diplomatie, Sicherheitswesen und staatsnahe Dienstleistungen besitzt. Westenfeld bildet ein weiteres gewerbliches und regionalwirtschaftliches Zentrum.
Die Wirtschaftsstruktur ist durch die geringe Landesgröße, die alpine Binnenlage und die geringe Bevölkerungsdichte in der Fläche geprägt.Die wichtigsten Wirtschaftsräume sind die [[Eulenthal#Ballungsräume|Ballungsräume]] Wain an der Eppel, Eulenfurt, Creutzburg und Westenfeld. Wain an der Eppel bildet den größten Ballungsraum des Landes und ist vor allem durch Industrie und Logistik geprägt. Eulenfurt ist als Universitätsstadt Zentrum von Forschung, Bildung, Kultur und gehobenen Dienstleistungen, während Creutzburg als de facto Hauptstadt und Sitz zentraler Staatsorgane besondere Bedeutung für Verwaltung, Diplomatie, Sicherheitswesen und staatsnahe Dienstleistungen besitzt. Westenfeld bildet ein weiteres gewerbliches und regionalwirtschaftliches Zentrum.


Traditionelle Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur aus Gemeinden, Höfen und Junkerstellen. Landwirtschaftlich geprägt sind vor allem das eigentliche [[Eulental]] und die [[Creutzburger Junkerei]], wobei letztere als Hochebene zugleich mit zeitweiser Trockenheit zu kämpfen hat. Der [[Waienwald]] bildet den wichtigsten zusammenhängenden Forstraum und das Zentrum der nationalen Forstwirtschaft. Die [[Westerauen]] besitzen wegen ihrer weitgehend naturbelassenen Auenlandschaft eine besondere Bedeutung für den Hochwasserschutz und werden nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. In [[Ostewinkel]], [[Bongertal]] und [[Benesiefen]] hat der Obstbau besondere Tradition.
Traditionelle Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur aus Gemeinden, Höfen und Junkerstellen. Landwirtschaftlich geprägt sind vor allem das eigentliche [[Eulental]] und die [[Creutzburger Junkerei]], wobei letztere als Hochebene zugleich mit zeitweiser Trockenheit zu kämpfen hat. Der [[Waienwald]] bildet den wichtigsten zusammenhängenden Forstraum und das Zentrum der nationalen Forstwirtschaft. Die [[Westerauen]] besitzen wegen ihrer weitgehend naturbelassenen Auenlandschaft eine besondere Bedeutung für den Hochwasserschutz und werden nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. In [[Ostewinkel]], [[Bongertal]] und [[Benesiefen]] hat der Obstbau besondere Tradition.
Zeile 331: Zeile 336:


== Infrastruktur ==
== Infrastruktur ==
Die Hauptverkehrsachsen verlaufen zwischen den beiden wichtigsten Städten [[Creutzburg (Stadt)|Creutzburg]] und [[Eulenfurt]] über den zentralen Verkehrsknotenpunkt [[Wain an der Eppel]].
=== Individualverkehr ===
=== Individualverkehr ===
Am Individualverkehr nehmen Fußgänger, Führer von motorlosen Fahrzeugen sowie Führer von motorisierten Fahrzeugen teil. Regelfahrseite ist die rechte Straßenseite, von rechts kommende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt, sofern Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen keine abweichenden Regelungen treffen.<ref>gem. § 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref>
{| class="wikitable"
|+ Verkehrswege des Individualverkehrs<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref>
|-
! Verkehrsweg !! Träger !! zugelassene Benutzer !! Höchstgeschwindigkeit !! Anmerkungen
|-
| unbefestigter Weg || verschieden || Fußgänger, motorlose Fahrzeuge || ''ohne'' || -
|-
| innerörtliche Straße || Gemeinden || alle || 30 km/h || Vorrang der schwächeren Verkehrsteilnehmer
|-
| überörtliche Straße, ohne getrennte Verkehrswege || Fürstentum || alle || 50 km/h || ohne getrennte Verkehrswege für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer gem. § 1 Straßenverkehrsgesetz
|-
| überörtliche Straße, mit getrennten Verkehrswegen || Fürstentum || alle || 70 km/h || mit getrennten Verkehrswege für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer gem. § 1 Straßenverkehrsgesetz
|-
| Schnellstraße || Fürstentum || motorisierte Fahrzeuge || 100 km/h || (meist) kreuzungsfrei
|}
Überörtliche und Schnellstraßen gelten innerorts als innerörtliche Straßen. Es ist vorgesehen, entlang der Schnellstraßen, wo sinnvoll, Veloschnellwege zu errichten. Dies ist bisher nur teilweise geschehen.
Motorisierte Fahrzeuge müssen jedes zweite Jahr einer technischen Untersuchung unterzogen werden. Die Führer jener Fahrzeuge bedürfen einer Fahrerlaubnis, die bei der staatlichen Stelle abzulegen ist; sie ist alle fünf Jahre erneut abzulegen.<ref>gem. § 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref>
=== Eisenbahn ===
=== Eisenbahn ===
Die Eisenbahn genießt verfassungsrechtlich garantiert hohe Priorität in der Verkehrsplanung. Ihr ist per Gesetz ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern zu verschaffen.<ref>gem. Art. 20 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref>
Im Eulenthal finden sich insgesamt ca. 240 km an Eisenbahnstrecken. Sie befinden sich sämtlich im Besitz der staatlichen [[Eulenthaler Compagnie der Dampfbahnen]] (ECD). Sie ist das einzige tätige und zugelassene Eisenbahnunternehmen (gelegentlichen Charterverkehr ausgenommen) und betreibt daher auch sämtlichen Personen- wie Güterverkehr.
{| class="wikitable"
|+ Eisenbahnstrecken im Eulenthal
|-
! Abk. !! Streckenname !! Beginn und Ende !! Länge
|-
| EOB || [[Eulenbrück-Ostenacker Bahn]] || [[Vordereulenbrück#Bahnhof|Vordereulenbrück]] - [[Ostenacker#Bahnhof|Ostenacker]] || ca. 70 km
|-
| WB || [[Waienwaldbahn]] || ''Abzwpt Schönerbach'' - [[Wain an der Eppel#Bahnhof|Wain a. d. Eppel]] || ca. 49 km
|-
| JB || [[Junkerbahn]] || [[Creutzburg Cbf]] - [[Nakamp#Bahnhof|Nakamp]] || ca. 24 km
|-
| VS || [[Vierhofener Stichstrecke]] || ''Abzwpt Vierhofen-Ost'' - [[Vierhofen#Bahnhof|Vierhofen]] || ca. 5 km
|-
| EB || [[Eppelwanger Bahn]] || [[Creutzburg Cbf]] - [[Eppelwangen#Bahnhof|Eppelwangen]] || ca. 36 km
|-
| BB || [[Bongertalbahn]] || [[Obereppelau#Bahnhof|Obereppelau]] - [[Ostquell#Bahnhof|Ostquell]] || ca. 43 km
|-
| WS || [[Stichstrecke Westeborn]] || ''Abzwpt Westeborn'' - [[Westersturz#Bahnhof|Westersturz]] || ca. 12 km
|}
Größter Bahnhof im Personenverkehr ist [[Creutzburg Cbf]], gefolgt von [[Eulenfurt Cbf]]. Wichtigster Bahnhof im Güterverkehr ist [[Wain a. d. Eppel Mbf]].
Im Personenverkehr werden die Züge in Eil-/ bzw. Expresszüge (Gattungsbuchstabe "E") sowie Regionalzüge (Gattungsbuchstabe "R") unterteilt. Es verkehren [[Eisenbahn im Eulenthal#Personenverkehr|drei Eilzuglinien und acht Regionalzuglinien]]. Die staatliche Post ([[Eil- und Staatskuriere unter Fürstlichem Auftrage]]) nutzt vorwiegend die Bahn zur Postbeförderung.
Das [[Eisenbahn im Eulenthal|eulenthalerische Eisenbahnwesen]] orientiert sich in seinen Grundzügen an Betriebsverfahren des [[Dreibürgen|dreibürgischen]] Raumes, hat jedoch zahlreiche Anpassungen und Verfahrensweisen entwickelt, die es nahezu als eigenständige Kategorie wirken lassen.
=== Luftfahrt und Binnenschifffahrt ===
=== Luftfahrt und Binnenschifffahrt ===
Die Luftfahrt spielt im Fürstentum, auch mangels eines Flughafens, keine Rolle. Ein verfassungsrechtlich verankertes [[Ruhetagsflugverbot]] hemmt entsprechende Potentiale aus wirtschaftlicher Sicht.<ref>gem. Art. 20 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref>
Die Binnenschifffahrt ist ein vereinzelt vorkommender Verkehrsträger, der keine landesweite Bedeutung mehr hat. Die schiffbaren Flüsse konzentrieren sich auf die Verbindung Eppel-Weste-Eule zwischen Creutzburg und Eulenfurt, sowie auf Teile der Oste. Creutzburg und Eulenfurt waren vor allem vor dem Aufkommen der Eisenbahn über diese Wasserstraßen verbunden.
=== Telekommunikation ===
=== Telekommunikation ===
Das Telekommunikationswesen liegt aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen in staatlicher Hand.<ref>gem. Art. 23 Abs. 3 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Derzeit liegen diese Aufgaben bei den [[Eil- und Staatskuriere unter Fürstlichem Auftrage|ESK]]. Die Weltnetznutzung ist relativ weit verbreitet, die Netzabdeckung allerdings nicht an jeder Stelle des Fürstentums ausreichend vorhanden.
== Kultur ==
== Kultur ==
=== Musik ===
Die kulturellen Eigenheiten des Eulenthals sind durch seine zentrale Lage in [[Antica]], die Lehren der [[bäuerliche Erntekirche|bäuerlichen Erntekirche]] und ein weit verbreitetes Gemeinschaftsbewusstsein geprägt.
=== Theater ===
=== Musik, Theater und Ballett ===
Einzige professionelle Institution in den Bereichen des Theaters und des Ballets ist das [[Fürstliches Landesspiel|Fürstliche Landesspiel]]. Im Bereich der klassischen Musik gibt es daneben noch höfische Ensembles und jene des [[Musicum Creutzburg|Musicums]] in Creutzburg.
{| class="wikitable"
|+ Fürstliches Landesspiel<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/33-landesspielgesetz/ Landesspielgesetz]</ref>
|-
! Sparte !! Umfang !! Leitung !! Nachwuchsensemble
|-
| [[Fürstliches Landesspiel#Landesmusicspiel|Landesmusicspiel]] || Orchester und Chor || Landesmusicdirector || Jugendorchester und Jugendchor
|-
| [[Fürstliches Landesspiel#Landesschauspiel|Landesschauspiel]] || Schauspielensemble || Landesregisseur || Jugendensemble
|-
| [[Fürstliches Landesspiel#Landesballett|Landesballett]] || Ballettensemble || Landeschoreograph || Jugendcompagnie
|}
 
=== Literatur ===
=== Literatur ===
In der Literatur bilden Heimat, gesellschaftliche Moralvorstellungen sowie lokale und religiöse Mythen einen konstanten Schwerpunkt. Die kürzere Poesie wird hierbei regelmäßig längeren Formen vorgezogen.
=== Bildende Kunst und Architektur ===
=== Bildende Kunst und Architektur ===
Die bildenden Künste besitzen eine der Literatur ähnliche Prägung, stellen aber auch regelmäßig Landschaften dar. Wiederkehrende Motive sind Eulen, Eichen und Ähren, sowie Darstellungen bäuerlichen Lebens.
Die Architektur unterscheidet sich zwischen den urbanen Zentren und dem ländlichen Raum, wobei die städtische Architektur teilweise Anleihen an ländlichen Bauweisen nimmt. Mit seiner architektonischen Fakultät ist Eulenfurt ein Sammelpunkt verschiedener Stile.
=== Kulinarik ===
=== Kulinarik ===
Verschiedene lokale Spezialitäten sind bekannt, darunter der [[Eulenthaler Wildkräuterkäse]], der unter anderem auf [[Original Westeborner Höhensalz]] zurückgreift.
Im Bongertal und den angrenzenden, für ihren Obstanbau bekannten Regionen sind verschiedene darauf basierende Gerichte verbreitet, wie etwa Apfelwähen.
=== Sport ===
=== Sport ===
Der organisierte Sport wird zentral durch das [[Landessportkomitee (Eulenthal)|Landessportkomitee (LSK)]] verwaltet und koordiniert. Das sportliche Spektrum reicht von klassischen Ballsportarten über alpinen Wintersport bis hin zu Schießsport.
Es bestehen 25 Sportvereine, die jeweils eine unterschiedliche Spartenvielfalt aufweisen. Diese reicht von sehr spezialisierten Einzelspartenvereinen (etwa der [[1. Badmintonclub Ostenacker von 1957]]) bis zu mitgliederstarken Multispartenvereinen wie dem [[SC Regia Creutzburg]], dem [[SSK Eulenfurt]] oder der [[US Eulenfurt]].
Unregelmäßig werden [[Landesjugendspiele (Eulenthal)|Landesjugendspiele]] ausgetragen, die als nationales Sport- und Begegnungsfest angelegt sind. Die Bewerbe werden hier in verschiedenen Altersklassen ausgetragen, die Sportler treten in nach den Grafschaften geordneten Teams an.
=== Feiertage ===
=== Feiertage ===
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten.
Die Großzahl der Feiertage hat einen erntekirchlichen (Ek) Ursprung, einige sind jedoch auch rein aus politischen Erwägungen entstanden (St).
{| class="wikitable"
|+ Liste der Feiertage<ref>gem. § 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/#543381fc-2-ruhegebot/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>
|-
! Datum !! Bezeichnung !! Ek !! St !! Bemerkung
|-
| 1. Jänner || Neujahrstag ||  || X ||
|-
| 6. Jänner|| [[Weihnachten im Eulenthal#Dreikönigsfest|Dreikönigsfest]] || X ||  || ''üblicherweise Tag der Bescherung''
|-
| 7. Jänner || [[Weihnachten im Eulenthal#Herzensheimkehr|Herzensheimkehr]] || X ||  || ''Tag der Ruhe und Einkehr''
|-
| 46 Tage vor Ostern || Aschermittwoch || X ||  || ''Beginn der Fastenzeit''
|-
| Freitag vor Ostern || Karfreitag || X ||  || ''Christi Kreuzigung''
|-
| Montag nach Ostern || Osterfest|Ostermontag || X ||  || ''Die Jünger erfahren von der Auferstehung''
|-
| 24. April || [[Fürstentag (Eulenthal)|Fürstentag]] ||  || X || ''Geburtstag des amtierenden Fürsten''
|-
| 1. Mai || Tag der Arbeiter ||  || X ||
|-
| 7. Mai || [[St. Ignacien]] || X ||  || ''Gedenktag der Gründung der Erntekirche''
|-
| 39 Tage nach Ostern || Auffahrt || X ||  || ''Christi Aufnahme in den Himmel''
|-
| 50 Tage nach Ostern || Pfingstmontag || X ||  ||
|-
| 25. Juli || [[Tag der Verfassung (Eulenthal)|Tag der Verfassung]] ||  || X || ''Staatsfeiertag''
|-
| Montag nach dem letzten Sonntag im September || [[Erntedankfest im Eulenthal#Ährenlesen|Ährenlesen]] || X ||  || ''Folgetag des Erntedankfestes''
|-
| 25. Dezember || Erster Weihnachtstag || X ||  || ''Tag nach Christi Geburt''
|-
| 26. Dezember || Zweiter Weihnachtstag || X ||  ||
|}
Lokale Feste - wie insbesondere [[Landsgemeinde|Lands]]- und [[Ortsgemeinde|Ortsgemeinden]] - ergänzen die staatlich geregelten Feiertage, unterliegen jedoch keinem gesetzlichen Schutz.
== siehe auch ==
== siehe auch ==
* [[Portal:Eulenthal]]
== Weblinks ==
== Weblinks ==
[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/ Offizielle Website des Fürstentums Eulenthal]
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Land]]
[[Kategorie:Staat in Antica]][[Kategorie:Eulenthal]]