Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
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|WAHLSPRUCH = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“) | |WAHLSPRUCH = ''Sic parvis magna''<br />([[alt-medianische Sprache|alt-medianisch]] für „Großes aus kleinen Ursprüngen“) | ||
|AMTSSPRACHE = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | |AMTSSPRACHE = [[imperianische Sprache|imperianisch]]<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | ||
|HAUPTSTADT = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg]] | |HAUPTSTADT = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Creutzburg (Stadt)]] | ||
|STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]] | |STAATS- UND REGIERUNGSFORM = [[konstitutionelle Erbmonarchie]] mit [[Versammlungsregierung]] | ||
|STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron]] | |STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron von Creutzburg|Tyron]] | ||
|PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | |PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | ||
|REGIERUNGSCHEF = ''Amt existiert nicht'' | |REGIERUNGSCHEF = ''Amt existiert nicht'' | ||
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|WÄHRUNG = [[Eulentaler]] (Etl.) | |WÄHRUNG = [[Eulentaler]] (Etl.) | ||
|NATIONALHYMNE = [[An drei Flüssen leben wir]] | |NATIONALHYMNE = [[An drei Flüssen leben wir]] | ||
|ZEITZONE = | |ZEITZONE = UTC+1 | ||
|KFZ-KENNZEICHEN = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]] | |KFZ-KENNZEICHEN = [[Kfz-Kennzeichen (Eulenthal)|EUL]] | ||
|ISO 3166 = ET, EUL | |||
|INTERNET-TLD = .eule | |INTERNET-TLD = .eule | ||
|TELEFON-VORWAHL = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]] | |TELEFON-VORWAHL = [[Telefonvorwahl (Eulenthal)|+521]] | ||
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== Geographie == | == Geographie == | ||
=== Ausdehnung und Grenzen === | === Ausdehnung und Grenzen === | ||
Das Eulenthal ist mit seiner Fläche von | Das Eulenthal ist mit seiner Fläche von 5.920 km² einer der kleinsten Staaten der [[Erde]]. Es besitzt ausschließlich [[mittelbare Grenze|mittelbare Grenzen]] zu seinen Nachbarn. Von diesen liegt [[Ratelon]] im Norden, Nordwesten und Westen, [[Usitien]] im Süden, [[Isteran]] im Südosten und [[Dreibürgen]] im Osten und Nordosten. | ||
In Nord-Süd-Richtung dehnt sich das Staatsgebiet von ca. 45,6° nördlicher Breite am Ende des [[Ostewinkel|Ostewinkels]] bis ca. 44,4° südöstlich von [[Nakamp]] in der [[Creutzburger Junkerei]] auf ca. 96 Kilometer, in Ost-West-Richtung von ca. 18,5° am [[Creutzjoch]] bis ca 16,5° westlich von [[Vordereulenbrück]] auf ca. 145 Kilometer aus. | In Nord-Süd-Richtung dehnt sich das Staatsgebiet von ca. 45,6° nördlicher Breite am Ende des [[Ostewinkel|Ostewinkels]] bis ca. 44,4° südöstlich von [[Nakamp]] in der [[Creutzburger Junkerei]] auf ca. 96 Kilometer, in Ost-West-Richtung von ca. 18,5° am [[Creutzjoch]] bis ca 16,5° westlich von [[Vordereulenbrück]] auf ca. 145 Kilometer aus. | ||
Das Eulenthal liegt vollständig innerhalb der Zeitzone +1. | Das Eulenthal liegt vollständig innerhalb der Zeitzone +1. | ||
=== Landschaftsgliederung === | === Landschaftsgliederung === | ||
Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste]] und der [[Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt. | Das eigentliche [[Eulental]], in der Regel in Vorderes und Hinteres Eulental unterteilt, macht etwas weniger als die Hälfte der Landesfläche aus. Es erstreckt sich vom Zusammenfluss der [[Weste (Fluss)|Weste]] und der [[Oste (Fluss)|Oste]] zur namensgebenden [[Eule (Fluss)|Eule]] und weiter an ihrem Flusslauf entlang, bis zur Staatsgrenze im Westen, und umfasst dabei den überwiegenden Teil der [[Grafschaft Eulenbrück]] sowie [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurts]]. Bedeutende Zuflüsse der Eule in diesem Abschnitt sind die [[Pulle]] im Norden von Eulenfurt sowie der [[Schönerbach]] bei [[Schönbrücken]]. Das Eulental ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt. | ||
Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]]. | Südöstlich des eigentlichen Eulentals schließt sich der [[Waienwald]] an. Dieser dichte, von sanften Hügellandschaften dominierte, Wald ist Zentrum der nationalen Forstwirtschaft und beherbergt mit dem [[Waienhag]] einen für die Staatsgeschichte bedeutsamen Ort. Er ist zu großen Teilen deckungsgleich mit der [[Grafschaft Waien]] und reicht von [[Schönquell]] im Westen bis [[Wain a. d. Eppel|Wain an der Eppel]] im Südosten, im Norden wird er begrenzt durch [[Auend]] und [[Waldau]]. | ||
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| 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker) | | 2. || Eulenfurt || [[Freie Stadt Eulenfurt|Eulenfurt]], [[Pulleneck]], [[Auend]], [[Schönbrücken]], ([[Ostenacker]]) || 23.725 (29.041 mit Ostenacker) | ||
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| 3. || Creutzburg || [[Creutzburg]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156 | | 3. || Creutzburg || [[Creutzburg (Stadt)]], [[Hofcreutzen]], [[Obercreutzjoch]], [[Eppelbrück]] || 22.156 | ||
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| 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680 | | 4. || Westenfeld || [[Westenfeld]], [[Westersturz]], [[Westerau]], [[Benekon]] || 14.680 | ||
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Spätestens im Jahr 10 v. Chr. geriet das heutige Eulenthal unter die Herrschaft des alten [[Medianisches Imperium|Medianischen Imperiums]]. Im 1. Jhd. n. Chr. wurde die heutige Creutzburger Junkerei durch eine Heeresstraße durchquert. | Spätestens im Jahr 10 v. Chr. geriet das heutige Eulenthal unter die Herrschaft des alten [[Medianisches Imperium|Medianischen Imperiums]]. Im 1. Jhd. n. Chr. wurde die heutige Creutzburger Junkerei durch eine Heeresstraße durchquert. | ||
=== Mittelalter === | === Mittelalter === | ||
Nach dem Zerfall des Medianischen Imperiums etablierten sich regionale Herrschaften, die schließlich spätestens im 11. Jhd. in den sechs ursprünglichen Grafschaften [[Grafschaft Auend|Auend]], [[Grafschaft Creutzburg|Creutzburg]], [[Grafschaft Eulenbrück|Eulenbrück]], [[Grafschaft Ostenacker|Ostenacker]], [[Grafschaft Waien|Waien]] und [[Grafschaft Westenfeld|Westenfeld]]. | Nach dem Zerfall des Medianischen Imperiums etablierten sich regionale Herrschaften, die schließlich spätestens im 11. Jhd. in den sechs ursprünglichen Grafschaften [[Grafschaft Auend|Auend]], [[Grafschaft Creutzburg|Creutzburg]], [[Grafschaft Eulenbrück|Eulenbrück]], [[Grafschaft Ostenacker|Ostenacker]], [[Grafschaft Waien|Waien]] und [[Grafschaft Westenfeld|Westenfeld]] mündeten. | ||
Um das Jahr 1440 herum kam es schließlich zum [[Waienhag#Schwur|Schwur auf dem Waienhag]], bei dem die übrigen fünf sich untereinander und insbesondere dem Grafen von Creutzburg die Treue schworen und ihn zu ihrem Fürsten erhoben. Dieses Verteidigungs- und Versorgungsbündnis gilt als Grundlage des heutigen Staatswesens. | Um das Jahr 1440 herum kam es schließlich zum [[Waienhag#Schwur|Schwur auf dem Waienhag]], bei dem die übrigen fünf sich untereinander und insbesondere dem Grafen von Creutzburg die Treue schworen und ihn zu ihrem Fürsten erhoben. Dieses Verteidigungs- und Versorgungsbündnis gilt als Grundlage des heutigen Staatswesens. | ||
=== Aufklärung === | |||
1641 erreichte das in den Jahren zuvor begonnene Wirken des Reformators [[Ignaz Ebeli]] seinen Höhepunkt, als die von ihm begründete [[bäuerliche Erntekirche]] die Duldung der fürstlichen Stellen erfuhr. | 1641 erreichte das in den Jahren zuvor begonnene Wirken des Reformators [[Ignaz Ebeli]] seinen Höhepunkt, als die von ihm begründete [[bäuerliche Erntekirche]] die Duldung der fürstlichen Stellen erfuhr. | ||
1730 starben die [[Grafen von Auend]] in ihrer männlichen Linie aus. Die Grafschaft wurde anschließend zwischen den Grafschaften Waien und Eulenbrück aufgeteilt, einige Teile, darunter Eulenfurt, vielen an den Fürsten selbst. | 1730 starben die [[Grafen von Auend]] in ihrer männlichen Linie aus. Die Grafschaft wurde anschließend zwischen den Grafschaften Waien und Eulenbrück aufgeteilt, einige Teile, darunter Eulenfurt, vielen an den Fürsten selbst. | ||
1731 wurde auf Bestreben von [[Ædelbraus Dokkerthaim]] der Ort Eulenfurt (gemeinsam mit einigen umliegenden Orten) mittels Fürstlichem Statut zu einem selbstverwalteten Gebiet erhoben, dass eine eigene [[Freie Universität Eulenfurt|Universität]] für das Eulenthal beherbergen sollte. Bis heute steht die Stadt unter unabhängiger, universitärer Verwaltung. | 1731 wurde auf Bestreben von [[Ædelbraus Dokkerthaim]] der Ort Eulenfurt (gemeinsam mit einigen umliegenden Orten) mittels Fürstlichem Statut zu einem selbstverwalteten Gebiet erhoben, dass eine eigene [[Freie Universität Eulenfurt|Universität]] für das Eulenthal beherbergen sollte. Bis heute steht die Stadt unter unabhängiger, universitärer Verwaltung. | ||
1738 erhob der Fürst die bäuerliche Erntekirche schließlich zur Landeskirche und sich zu ihrem Schutzherrn, was zu einer behutsamen Professionalisierung der zuvor ausschließlich als Laienkirche verfassten Erntekirche führte. | |||
=== Neuzeit === | === Neuzeit === | ||
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== Politik == | == Politik == | ||
Das politische System des Eulenthals ist in der Praxis von einer gewissen Stabilität geprägt, die durch eine hohe gesellschaftliche Integration unterstützt wird. Entscheidungen und Regelungen, die in anderen Staaten als paternalistisch wahrgenommen würden, gelten im Eulenthal zu großen Teilen als akzeptiert und zum Wohle der Gemeinschaft notwendig. | |||
=== Verfassung === | === Verfassung === | ||
Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ. | |||
Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]]. | |||
==== Fürst ==== | |||
Staatsoberhaupt ist der [[Fürst von Eulenthal|Fürst]].<ref>gem. II. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ii-haupst%C3%BCck-von-dem-f%C3%BCrsten Verfassung]</ref> Sein Thron vererbt sich aufgrund der testamentarischen Bestimmungen des Vorgängers, der Thronfolger schwört vor dem Parlament, unter anderem die Verfassung und die Gesetze zu beachten. Er genießt Immunität vor jedem Gericht, was ihn sowohl von strafrechtlicher Verfolgung als auch zivilrechtlichen Begehren ausnimmt. Die Befreiung von Abgaben an das Staatswesen dehnt sich nicht nur auf den Fürsten selbst, sondern auch auf seine Familie aus. | |||
Das Ausmaß des Einflusses des Fürsten zeigt sich vorrangig in der Außenpolitik, die er größtenteils alleine wahrnimmt. Ausnahmen bilden Staatsverträge, die das Staatsgebiet verändern, Staatseigentum veräußern, Hoheitsrechte berühren oder zu finanziellen Belastungen für den Staatsetat führen. Diese Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Parlaments. | |||
Kein Gesetz kann Gültigkeit ohne die fürstliche Sanktion erlangen, die unter Gegenzeichnung des Staatsrates und auf dessen Empfehlung erfolgt. Ebenso unter Gegenzeichnung des Staatsrates erlässt der Fürst Edikte auf Grundlage von Bestimmungen der Verfassung oder zur Spezifizierung einzelner Gesetzesbestimmungen (letzteres in der Regel auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses der Thalversammlung). Verordnungen bedürfen lediglich der Gegenzeichnung des Hofkanzlers und Regeln bzw. Spezifizieren die Ausführung von Verfassungsbestimmungen oder jenen einzelner Gesetze. | |||
Im Falle des [[nationaler Notstand (Eulenthal)|nationalen Notstandes]] hat der Fürst einige weitere Aufgaben, die er sich mit dem Staatsrat teilt. | |||
Der Fürst versieht außerdem die Ernennung der Staatsbeamten und weiterer Amtsträger sowie das Begnadigungs-, Strafmilderungs- und Strafumwandlungsrecht. Weitere Staatsaufgaben bedürfen der Mitwirkung des Staatsrates. | |||
==== Staatsrat ==== | |||
Der [[Staatsrat (Eulenthal)|Staatsrat]] ist das oberste Beratungsgremium des Fürsten, höchste Kontrollinstanz der Verfassung und Vertretungsorgan des Parlaments.<ref>gem. VI. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-vi-hauptst%C3%BCck-vom-staatsrat Verfassung]</ref> Er nimmt während der Auflösung des Parlaments dessen Rechte war, wobei er jedoch keine Gesetze erlassen, ändern oder aufheben oder dauerhafte, finanzielle Verbindlichkeiten eingehen kann. | |||
Das Gremium setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen: dem [[Hofkanzler (Eulenthal)|Hofkanzler]], dem [[Staatsratspräsident (Eulenthal)|Staatsratspräsidenten]] (der durch die fünf übrigen Staatsräte hinzugewählt wird), zwei durch den Fürsten ernannten Staatsräten sowie zwei durch die Thalversammlung mit dreiviertel-Mehrheit gewählten Staatsräten. Staatsräte dürfen nicht zugleich Mitglied des Parlaments sein oder Leiter einer obersten Landesbehörde, eine Amtszeitbegrenzung besteht nicht. Der Fürst ist kein Mitglied, hat aber das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen, ohne jedoch Stimmrecht zu besitzen. | |||
Die Sitzungen des Staatsrates sind nicht öffentlich und werden von dem Staatsratspräsidenten geleitet. Beschlussfähigkeit herrscht nur, wenn alle Staatsräte anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst, es sei denn die Verfassung oder Gesetze bestimmen etwas anderes. | |||
Der Staatsrat wirkt bei der fürstlichen Sanktion der Gesetze mit, indem er den Gesetzesbeschluss des Parlaments auf Verfassungskonformität prüft und dem Fürsten anschließend entweder die Sanktion oder deren Verweigerung empfiehlt. Kommt hierbei eine Stimmgleichheit im Staatsrat und somit keine Empfehlung zustande, so obliegt die Entscheidung über die Sanktion beim Fürsten alleine. | |||
Im nationalen Notstand zieht der Staatsrat die Vewaltungsführung an sich. Er kann den Notstand jederzeit aufheben, der Staatsratspräsident kann dies sogar im Einzelentscheid tun. | |||
==== Exekutive ==== | ==== Exekutive ==== | ||
Das Fürstentum kennt keine klassische, dedizierte Regierung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere jenen der [[Thalversammlung]]) untergeordnet.<ref>gem. VII. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-vii-hauptst%C3%BCck-von-der-landesverwaltung Verfassung]</ref> | |||
Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. Ihre Berufung (sowie die ihrer Stellvertreter) erfolgt auf Empfehlung des Parlaments durch den Fürsten. | |||
Zu den Aufgaben aller obersten Landesbehörden gehören insbesondere der Vollzug der Gesetze und Aufträge des Parlaments und die Erarbeitung von Vorlagen für Verordnungen zu Händen der Kommissionen oder Ausschüsse des Parlaments. Die Leiter der obersten Landesbehörden besitzen darüber hinaus noch die Disziplinargewalt über alle ihnen unterstellten Behörden und Beamten, teilen diese zweckmäßig auf und zu, erstatten dem Parlament jährlich Bericht über ihre Amtstätigkeit, erarbeiten Verwaltungsvorlagen für das Parlament und verfügen über dringende Ausgaben, die im Voranschlag nicht aufgenommen waren. Diese bedürfen der nachträglichen Genehmigung. | |||
==== Legislative ==== | ==== Legislative ==== | ||
Das [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] bildet sich aus zwei Kammern, der in Wahlkreisen gewählten [[Thalversammlung]] und dem [[Hochrat]] als Adelskammer.<ref>gem. V. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-v-hauptst%C3%BCck-vom-parlament Verfassung]</ref> Es handelt sich um ein Milizparlament, das heißt, die Mitglieder üben neben ihrer Parlamentstätigkeit einen regulären Beruf aus. | |||
Die Mitglieder der Thalversammlung (deren Zahl auf 1/1000 der Landesangehörigen begrenzt ist) werden in Wahlkreisen gewählt, die den Grafschaften entsprechen (im Sinne der Verwaltungsgliederung gilt auch die Freie Stadt Eulenfurt als Grafschaft). Die genaue Zahl der pro Wahlkreis zu wählenden Abgeordneten bestimmt eine Kommission zu jeder zweiten Wahl des Parlaments. Neuwahlen erfolgen in der Regel jedes Jahr im Jänner, das Parlament kann aber vorzeitig aufgelöst werden. Die größte Fraktion in der Thalversammlung stellt derzeit die [[Sozialkonservative Partei (Eulenthal)|Sozialkonservative Partei (SKP)]], gefolgt von der [[Sozialistische Partei (Eulenthal)|Sozialistischen Partei (SP)]] und der [[Bürgerlich-Liberale Partei (Eulenthal)|Bürgerlich-Liberalen Partei (BLP)]]. | |||
Der Hochrat besteht aus der erblichen Bank und der gekorenen Bank, die beide je die Hälfte an Mitgliedern des Hochrates ausmachen. Die erbliche Bank besteht dabei aus den direkten Nachkommen des Fürsten, den vier Grafen und dem Kanzler der Freien Universität Eulenfurt. Dazu kommt noch einmal dieselbe Zahl an Junkern, dies aus der Mitte aller Junker auf Lebenszeit gewählt werden. Die gekorene Bank setzt sich aus verdienten Landesangehörigen zusammen, die durch eine Kommission bestimmt und vom Fürsten zugleich zu Rittern oder Baronen erhoben worden sind. Der Hochrat kann durch die Thalversammlung mithilfe des Staatsrates in der Gesetzgebung übergangen werden. Außerdem kann die Thalversammlung die Suspendierung einzelner Mitglieder des Hochrates fordern, die Entscheidung darüber trifft der Staatsrat. | |||
==== Judikative ==== | ==== Judikative ==== | ||
Die Gerichtsbarkeit im Fürstentum wird im Namen des Fürsten ausgeübt, in dessen Namen daher auch die Urteile ergehen.<ref>gem. VIII. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-viii-hauptst%C3%BCck-von-den-gerichten Verfassung]</ref> Die Richter an den Gerichten des Fürstentums werden durch eine [[Richterauswahlkommission (Eulenthal)|Kommission]] ausgewählt, vom Parlament bestätigt und durch den Fürsten ernannt. Unter bestimmten Umständen kann eine ausbleibende Bestätigung des Parlaments zu einem Volksentscheid über den Kandidaten führen. | |||
Als Gerichtshöfe sind in erster Instanz vier [[Niederes Gericht (Eulenthal)|Niedere Gerichte]] (Creutzburg, Auburg, Treinshof, Eulenfurt) eingerichtet. In zweiter Instanz das [[Peinliches Straftribunal zu Creutzburg|Peinliche Straftribunal zu Creutzburg]] und die [[Eulenfurter Kanzlei]], schließlich in dritter Instanz das [[Fürstliches Kapitalgericht (Eulenthal)|Fürstliche Kapitalgericht]]. Die Gerichte zweiter und dritter Instanz amtieren stets als Kollegialgerichte. | |||
Es wird zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen entschieden. In letzteren gilt das Anklageprinzip. Die Verfassung kennt außerdem noch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. In beiden Fällen bildet der Staatsrat die letzte (und in Sachen der Verfassungsgerichtsbarkeit einzige) Instanz. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die vorigen Instanzen der Verwaltungsbeschwerde (i.d.R.: Leiter der Behörde → Leiter der obersten Landesbehörde → Verwaltungsbeschwerdekommission → Staatsrat) wohl kaum als Teile der Gerichtsbarkeit verstanden werden können. | |||
=== Grafschaften und Gemeinden === | === Grafschaften und Gemeinden === | ||
Das Fürstentum ist in die fünf Grafschaften Creutzburg, Eulenbrück, Ostenacker, Waien und Westenfeld sowie die Freie Stadt Eulenfurt unterteilt.<ref>gem. I. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-i-haupst%C3%BCck-%C3%BCber-das-f%C3%BCrstentum Verfassung]</ref> Mit der aktuell gültigen Verfassung von 1938 haben die Grafschaften nahezu sämtliche Kompetenzen eingebüßt und spielen nurmehr als Wahlkreise sowie eingeschränkt im Wege der parlamentarischen Beschlussfassung ([[Thalversammlung#Landesausschüsse|Landesausschüsse]]) eine Rolle. | |||
Die [[Gemeinde (Eulenthal)|Gemeinden]] sind neben der Landesebene die zweite politisch bedeutsame Ebene. Sie sind in der Regel basisdemokratisch organisiert, mit der [[Ortsgemeinde]], als Versammlung aller bei den landesweiten Wahlen stimmberechtigten Landesangehörigen, als ihrem Hauptorgan.<ref>gem. IX. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ix-hauptst%C3%BCck-von-den-gemeinden-und-junkerstellen Verfassung]</ref> Insbesondere in den großen Städten finden die Ortsgemeinden daher regelmäßig unter freiem Himmel statt. Die Exekutive führt der Gemeindeammann, den die Ortsgemeinde bestimmt; sie kann ihm weitere Ammänner (bspw. für bestimmte Fachgebiete) zur Seite stellen. Gemeindeammann und weitere Ammänner bilden den Amtsrat. Für die Freie Stadt Eulenfurt und die Gemeinden der Fürstlichen Grafschaft Creutzburg gelten eigene Regeln. So bestellt der Fürst für die Stadt Creutzburg einen Stadtammann und für die Gemeinden Landammänner. | |||
Aufgaben der Gemeinden umfassen Geschäfte im Rüfebau-, Forst-, Wasserbeschaffungs- und Entwässerungswesen, das Entsorgungswesen und bestimmte Aspekte der Fischerei, der Jagd und des Bergwesens. Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung schließen einige Gemeinden [[Verwaltungsgemeinschaft (Eulenthal)|Verwaltungsgemeinschaften]]. | |||
=== Junkerstellen === | === Junkerstellen === | ||
Die [[Junkerstellen]] bilden das letzte wirkliche Überbleibsel der feudalen Ordnung im Fürstentum. Sie konstituieren sich aus dem Besitzrecht des [[Junker (Eulenthal)|Junkers]] und resultieren daher in einem Verwaltungs- und Vertretungsauftrag für ihn.<ref>gem. IX. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-ix-hauptst%C3%BCck-von-den-gemeinden-und-junkerstellen Verfassung]</ref> Unter relativ hohen Hürden (Zustimmung von fünf Sechstel der Stimmberechtigten) können die Einwohner der Junkerstelle, im Rahmen einer [[Junkerstellen#Hofgemeinde|Hofgemeinde]], den Junker zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichten. | |||
Der Junker muss in der Regel die sonst den Gemeinden übertragenen Aufgaben aus seinem Privatvermögen finanzieren und wahrnehmen. Oft erfolgt dies auch über Kooperationen mit benachbarten Gemeinden, an die er eine entsprechende Abgabe zahlt. Der Junker kann nicht von einer Amtshandlung ausgeschlossen werden, wenn Gefahr von Vorteilsnahme besteht.<ref>gem. § 5 Abs. 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/14-ausschlussgesetz/ Ausschlussgesetz]</ref> Er hat begrenzte, polizeiliche Befugnisse.<ref>gem. § 5 Abs. 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/27-polizeigesetz/ Polizeigesetz]</ref> | |||
Die Schaffung, Aufgabe oder Neuordnung der Junkerstellen unterliegt verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen. Die Landesausschüsse der betroffenen Grafschaften müssen zustimmen. Junkerstellen erfahren in zahlreichen Gesetzen Ausnahmen, etwa betreffend die Feiertagsruhe<ref>gem. § 5 Abs. 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref> oder die Arbeitszeitgesetze.<ref>gem. § 1 Abs. 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/47-arbeitskraftschutzgesetz/ Arbeitskraftschutzgesetz]</ref> Es ist für sie eine eigene Rechtsform eingerichtet, deren alleinige Haftung der Junker innehat, es sei denn für Beschlüsse, zu denen er im Rahmen einer Hofgemeinde verpflichtet worden ist (in diesem Fall tragen alle dort wohnhaften Landesangehörigen die Haftung zu gleichen Teilen). Junkerstellen sind steuerbefreit.<ref>gem. § 7 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/44-unternehmungsformen-und-konkursgesetz/ Unternehmungsformen- und Konkursgesetz]</ref> Der Junker kann außerdem beantragen, Personen die auf seinem Hofe beschäftigt sind, von der [[Milizdienstpflicht (Eulenthal)|Milizdienstpflicht]] zu befreien.<ref>gem. § 4 Abs. 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/46-landesverteidigungsgesetz/ Landesverteidigungsgesetz]</ref> | |||
Die Junker der [[Creutzburger Junkerei]] nehmen eine Sonderrolle ein: Sie halten ihre Junkerstellen als Erblehen vom Fürsten direkt, an den dieses bei fehlendem Erben zurückfällt. Für das Eintreiben der aus diesem Lehen zu entrichtenden Abgaben und zugleich als Bindeglied zwischen Junkern und Fürsten amtiert der [[Creutzburger Junkerei#Landvogt|Landvogt der Creutzburger Junkerei]]. | |||
=== Rechtssystem und Polizei === | === Rechtssystem und Polizei === | ||
Das Rechtssystem des Eulenthals teilt sich in zwei wesentliche Säulen: das öffentliche Recht (weiter unterteilt in Strafrecht und Staatsrecht) und das private Recht. Während das öffentliche Recht größtenteils kodifiziert ist, stützt sich das Privatrecht zu größeren Teilen auf Präzedenzfälle. Letzteres weist dabei Anteile des altmedianischen Rechts auf. | |||
Zwar ist die Todesstrafe abgeschafft, doch kennt das Strafgesetz teils ungewöhnlich hohe Strafmaße und auch Strafformen, die anderswo so heute selten sind, wie bspw. den Landesverweis auch gegen Landesangehörige und die Vermögensverwirkung.<ref>gem. §§ 22, 27 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/38-strafgesetz/ Strafgesetz]</ref> Anzumerken ist außerdem die strafverschärfende Wirkung von Alkoholisierung und Drogenkonsum<ref>gem. § 11 Abs. 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/38-strafgesetz/ Strafgesetz]</ref> ebenso wie die übliche Praxis, Einzelstrafen ohne weitere Milde auf das Gesamturteil zu addieren.<ref>gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/38-strafgesetz/ Strafgesetz]</ref> | |||
Die Strafverfolgung liegt bei den Fürstlichen Polizeibehörden<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/27-polizeigesetz/ Polizeigesetz]</ref>, wobei einige polizeiliche Befugnisse auch den Junkern zustehen. Sie werden durch einen Generalinspektor der Fürstlichen Polizeien geleitet und gliedern sich, neben der Generalinspektion, in sechs Sektionen (Allgemeinpolizei, Budget-/Beschaffungsstelle, Grenzwacht, Kriminalpolizei, Operatives/Strategie/Logistik, Ausbildung/Personal).<ref>siehe [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/24-%C3%BCbersicht-%C3%BCber-die-polizeiorganisation/ Übersicht über die Polizeiorganisation]</ref> Die bewaffneten Polizeieinheiten zählen zu den Kräften der Landesverteidigung.<ref>gem. § 2 Abs. 1 Lit. a [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/46-landesverteidigungsgesetz/ Landesverteidigungsgesetz]</ref> | |||
=== Außenpolitik === | === Außenpolitik === | ||
Die zentrale Lage in [[Antica]] hat eine verteidigungsfähige Neutralität schnell wünschenswert erscheinen lassen, um sich einerseits nicht in Konflikte größerer Mächte hineinziehen zu lassen, andererseits aber auch nicht zu deren Spielball zu verkommen. | |||
In dieser Rolle hat sich das Eulenthal wiederholt als Vermittler und Verhandlungsort angeboten und ist Sitz der [[Konferenz der Nationen]]. | |||
Aufgrund seiner - als Kleinstaat - begrenzten personellen Ressourcen sind eulenthalerische Botschafter regelmäßig bei mehreren Staatsoberhäuptern akkreditiert und residieren an einem Ort, der für diese Länder verkehrsgünstig liegt. | |||
=== Streitkräfte === | === Streitkräfte === | ||
Die Streitkräfte des Fürstentums bestehen aus [[Fürstliche Garde (Eulenthal)|Garde]], Polizei und [[Miliz (Eulenthal)|Miliz]]. Die Garde stellt dabei die professionelle Streitkraft dar, während die Polizei nur im Verteidigungsfall tatsächlich Kombattantenstatus erhält. Die Miliz macht den größten Teil des Personalbestandes aus. | |||
Die Milizdienstpflicht sorgt für eine anhaltend hohe Personalverfügbarkeit, da jeder, der keine gesundheitlichen Gründe geltend machen kann, eine Grundausbildung durchläuft und - je nach Sicherheitslage - die nächsten sieben Jahre zu den Aktivposten der Miliz gehört (also jährlich zu Erhaltungskursen aufgeboten wird).<ref>siehe [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/46-landesverteidigungsgesetz/ Landesverteidigungsgesetz]</ref> | |||
=== Erziehungspolitik === | === Erziehungspolitik === | ||
Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des fünften Lebensjahres und endet mit Abschluss des [[Gesellschaftliches Pflichtjahr|Gesellschaftlichen Pflichtjahres]].<ref>gem. § 2 Abs. 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/11-schulgesetz/ Schulgesetz]</ref> Wesentliche Komponenten der staatlichen Erziehung sind die Entwicklung der jungen Menschen hin zu selbstreflektierten, eigenverantwortlichen Personen, die vollwertige und wichtige Teile der Gesellschaft sind. | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Schulformen<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/11-schulgesetz/ Schulgesetz]</ref> | |||
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! Schulform !! Dauer !! Mindestalter bei Eintritt !! obligatorisch !! Träger | |||
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| [[Kleinkindergarten (Eulenthal)|Kleinkindergarten]]|| bis zu 2 Jahre || 3 Jahre || nein || privat | |||
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| [[Vorschule (Eulenthal)|Vorschule]] || 2 Jahre || 5 Jahre || ja || Gemeinde | |||
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| [[Prinzipalschule (Eulenthal)|Prinzipalschule]] || 5 Jahre || 7 Jahre || ja || Gemeinde | |||
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| [[Generalschule (Eulenthal)|Generalschule]] || 4 Jahre || 12 Jahre || ja || Fürstentum | |||
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| ''[[Gesellschaftliches Pflichtjahr]]'' || ''1 Jahr'' || ''16 Jahre'' || ''ja'' || | |||
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| [[Gymnasium (Eulenthal)|Gymnasium]] || 3 Jahre || 17 Jahre || nein || Fürstentum | |||
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Die Integration der Schüler in die Gesellschaft und insbesondere die Hinführung zu Klarheit über den weiteren, beruflichen Werdegang besorgt das Gesellschaftliche Pflichtjahr. Es beinhaltet zunächst eine dreiwöchige Brandabwehrausbildung bei der örtlichen Feuerwehr, an deren Abschluss die Schüler in die [[Feuerwehr (Eulenthal)|Pflichtfeuerwehr]] aufgenommen werden. Sodann folgen (nicht zwingend in dieser Reihenfolge) der zehnwöchige Grundkurs I des Verteidigungsdienstes (der Grundkurs II folgt erst nach Erlangen der Volljährigkeit und beinhaltet die Waffenausbildung) sowie der bis zu neunwöchige Utilisationskurs, der auf die spätere Fachverwendung in der Miliz vorbereitet. Mindestens vier Monate des Pflichtjahres stehen den Schülern zur freien Verfügung, um etwa Praktika, gemeinnützige Arbeit oder Projektarbeit zu absolvieren.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> Die Ableistung des Pflichtjahres ist Voraussetzung für Tätigkeiten im Staatsdienst, der Abschluss der Grundkurse für die Einstellung bei Polizei oder Garde.<ref>gem. § 5 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/45-pflichtjahresgesetz/ Pflichtjahresgesetz]</ref> | |||
Schülerausweise gelten als Fahrscheine im Öffentlichen Verkehr und gewähren an ausgewählten (öffentlichen) Einrichtungen freien Eintritt.<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/11-schulgesetz/ Schulgesetz]</ref> | |||
Einzige Universität des Landes ist die [[Freie Universität Eulenfurt]]. | |||
== Wirtschaft == | == Wirtschaft == | ||
Das Eulenthal gehört zu den kleineren, aber wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten seines geopolitischen Umfelds. Die Wirtschaftsordnung verbindet privatwirtschaftliche Tätigkeit mit einer starken gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge. Handel und Gewerbe sind unter den gesetzlichen Bestimmungen frei, zugleich weist die Verfassung dem Staat eine aktive Rolle bei der Förderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, beim Schutz der Arbeitskraft sowie bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> | |||
Die Wirtschaftsstruktur ist durch die geringe Landesgröße, die alpine Binnenlage und die geringe Bevölkerungsdichte in der Fläche geprägt.Die wichtigsten Wirtschaftsräume sind die [[Eulenthal#Ballungsräume|Ballungsräume]] Wain an der Eppel, Eulenfurt, Creutzburg und Westenfeld. Wain an der Eppel bildet den größten Ballungsraum des Landes und ist vor allem durch Industrie und Logistik geprägt. Eulenfurt ist als Universitätsstadt Zentrum von Forschung, Bildung, Kultur und gehobenen Dienstleistungen, während Creutzburg als de facto Hauptstadt und Sitz zentraler Staatsorgane besondere Bedeutung für Verwaltung, Diplomatie, Sicherheitswesen und staatsnahe Dienstleistungen besitzt. Westenfeld bildet ein weiteres gewerbliches und regionalwirtschaftliches Zentrum. | |||
Traditionelle Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur aus Gemeinden, Höfen und Junkerstellen. Landwirtschaftlich geprägt sind vor allem das eigentliche [[Eulental]] und die [[Creutzburger Junkerei]], wobei letztere als Hochebene zugleich mit zeitweiser Trockenheit zu kämpfen hat. Der [[Waienwald]] bildet den wichtigsten zusammenhängenden Forstraum und das Zentrum der nationalen Forstwirtschaft. Die [[Westerauen]] besitzen wegen ihrer weitgehend naturbelassenen Auenlandschaft eine besondere Bedeutung für den Hochwasserschutz und werden nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. In [[Ostewinkel]], [[Bongertal]] und [[Benesiefen]] hat der Obstbau besondere Tradition. | |||
Der industrielle Sektor ist kleinteilig, aber vergleichsweise spezialisiert. Neben Bauwirtschaft, Holz- und Nahrungsmittelverarbeitung spielen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, elektrotechnische Betriebe und technisch geprägte Manufakturen eine Rolle. In einzelnen Branchen haben sich Unternehmen mit überregionaler Bedeutung herausgebildet, darunter Hersteller von technischen Anlagen, Pharmazeutik und hochwertigen Konsumgütern. Ein Teil der industriellen Entwicklung ist eng mit dem staatlich bevorzugten Eisenbahnwesen und der technischen Ausbildung an der Freien Universität Eulenfurt verbunden. | |||
Von besonderer Bedeutung ist die Infrastrukturwirtschaft. Die Verfassung verpflichtet den Staat, dem modernen Verkehrswesen besondere Sorgfalt zu widmen und die Eisenbahn als vorrangigen Träger der Verkehrsinfrastruktur zu verwenden.<ref>gem. Art. 20 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> Daraus ergibt sich eine im internationalen Vergleich ungewöhnlich starke Stellung des Schienenverkehrs. Eisenbahnbau, Bahnbetrieb, Sicherungstechnik, Fahrzeugunterhalt und Verkehrsplanung bilden entsprechend ein wichtiges wirtschaftliches und technisches Kompetenzfeld. Der Straßenverkehr ergänzt diese Struktur, besitzt jedoch politisch und infrastrukturell nicht denselben Vorrang. | |||
Stromerzeugung und Stromverteilung befinden sich in staatlicher Hand und Aufsicht. Gleiches gilt für das Postwesen und die Telekommunikation, während das Entsorgungswesen in der Hand der Gemeinden unter staatlicher Aufsicht liegt. Auch Wasserbeschaffung, Entwässerung, Forstwesen, Rüfebau und Gewässerhoheit gehören zu den klassischen Aufgabenfeldern des Staates. Diese starke öffentliche Stellung in der Infrastruktur prägt die eulenthalerische Wirtschaft erheblich und führt zu einem hohen Anteil staatlich regulierter oder unmittelbar öffentlicher Wirtschaftsleistung. | |||
Der Dienstleistungssektor stellt den größten Teil der wirtschaftlichen Aktivität. Neben Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits- und Versicherungswesen sind Handel, Banken, Kultur, Tourismus und unternehmensnahe Dienstleistungen von Bedeutung. Die staatlichen, halbstaatlichen und staatsnahen Betriebe binden eine erhebliche Zahl qualifizierter Arbeitskräfte. Der Tourismus stützt sich vor allem auf die alpine Landschaft, historische Orte, kirchliche und staatliche Zeremonien sowie auf Kultur- und Naturangebote. In jüngerer Zeit sind auch erste Vorstöße in Richtung Digitalunternehmen erfolgt.<ref>bspw. [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/forum/index.php?thread/201-international-payment-solutions/ International Payment Solutions]</ref> | |||
Das Sozial- und Versicherungswesen ist umfassend öffentlich geprägt. Der Staat trägt die Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung und setzt sich für soziale Sicherung, angemessene Arbeitsbedingungen, Bildungschancen und tragbare Wohnverhältnisse ein.<ref>vgl. III. Hauptstück der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> Das wirtschaftliche Modell des Eulenthals kann daher als sozialstaatlich geprägte, regulierte Mischwirtschaft beschrieben werden, in der private Unternehmungen, genossenschaftliche Strukturen, Reste historischer Feudalstrukturen und öffentliche Betriebe nebeneinander bestehen. | |||
Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes wird durch seine geringe Größe, die begrenzte Binnenmarktnachfrage und den hohen Anspruch an Versorgungssicherheit bestimmt. Zugleich begünstigen die dichte Infrastruktur, das hohe Bildungsniveau, die politische Stabilität und die starke Stellung technischer Ausbildung eine Spezialisierung auf hochwertige Produkte und öffentliche Dienstleistungen. Als strukturelle Herausforderungen gelten die Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte, die Finanzierung des Sozialstaats sowie die Anpassung von Landwirtschaft, Verkehr und Energieversorgung an ökologische Anforderungen. Die etablierte Trägheit der staatlichen Institutionen trägt ihr Übriges dazu bei. | |||
=== Außenhandel === | === Außenhandel === | ||
{| class="wikitable" | |||
|+ Haupthandelspartner des Eulenthals | |||
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! colspan="2"|Export (%)!! colspan="2"|Import (%) | |||
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| [[Severanien]] || 21,5 || [[Dreibürgen]] || 19,0 | |||
|- | |||
| [[Dreibürgen]] || 16,0 || [[Severanien]] || 15,5 | |||
|- | |||
| [[Usitien]] || 13,0 || [[Gran Novara]] || 12,0 | |||
|- | |||
| [[Gurkistan]] || 10,5 || [[Usitien]] || 10,5 | |||
|- | |||
| [[Gran Novara]] || 7,5 || [[Ratelon|Rest-Ratelon]] || 9,5 | |||
|- | |||
| [[Ratelon|Rest-Ratelon]] || 6,5 || [[Gurkistan]] || 7,0 | |||
|- | |||
| [[Nordhanar]] || 5,0 || [[Targa]]|| 6,0 | |||
|- | |||
| [[Targa]] || 3,5 || [[Nordhanar]]|| 4,5 | |||
|- | |||
| [[Isteran]] || 2,5 || [[Isteran]]|| 2,0 | |||
|- | |||
| sonstige Staaten || 14,0 || sonstige Staaten || 13,5 | |||
|} | |||
=== Staatsetat === | === Staatsetat === | ||
Der Staatsetat des Fürstentums wird jährlich durch das Parlament festgestellt. Grundlage ist der von den Leitern der obersten Landesbehörden vorzulegende Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben des folgenden Verwaltungsjahres; nach Ablauf des Jahres haben die Behörden dem Parlament über die Verwendung der bewilligten Mittel Rechnung zu legen. Ohne parlamentarische Zustimmung dürfen keine Steuern, Abgaben oder sonstigen allgemeinen Leistungen erhoben werden. Geprägt wird der Haushalt vor allem durch die weitreichenden Aufgaben des Sozial- und Wohlfahrtsstaates, das Bildungs- und Gesundheitswesen, Polizei, Garde und Milizwesen sowie durch die staatlich oder öffentlich kontrollierten Bereiche der Verkehrs-, Energie-, Post- und Telekommunikationsinfrastruktur. Die Verfassung verpflichtet den Staat zu einer gerechten Besteuerung unter Belassung eines Existenzminimums und mit stärkerer Heranziehung höherer Vermögen oder Einkommen. | |||
== Medien == | == Medien == | ||
=== Presse === | === Presse === | ||
=== Radio === | Bedeutende Publikationen im Zeitungswesen des Fürstentums sind die [[Eulenfurter Allgemeine Zeitung]], das [[Thalblatt]] sowie das [[Eulenthaler Wort]]. Das Thalblatt steht dabei traditionell der Sozialkonservativen Partei (SKP) nahe, das Eulenthaler Wort der Sozialistischen Partei (SP). Die Eulenfurter Allgemeine Zeitung tritt eher überparteilich auf. Alle Blätter haben aufgrund des stetigen Rückgangs an Printausgaben Onlineangebote eingerichtet. | ||
=== Radio & Fernsehen === | |||
Dominierend in Radio und Fernsehen ist der [[Staatlicher Rundfunk im Eulenthal|Staatliche Rundfunk im Eulenthal]] (SRE). Er finanziert sich aus Steuermitteln und hat den Auftrag, ausgewogene und offizielle Berichterstattung wahrzunehmen. Private Anbieter spielen im Konsumverhalten eine eher untergeordnete Rolle. | |||
== Infrastruktur == | == Infrastruktur == | ||
Die Hauptverkehrsachsen verlaufen zwischen den beiden wichtigsten Städten [[Creutzburg (Stadt)|Creutzburg]] und [[Eulenfurt]] über den zentralen Verkehrsknotenpunkt [[Wain an der Eppel]]. | |||
=== Individualverkehr === | === Individualverkehr === | ||
Am Individualverkehr nehmen Fußgänger, Führer von motorlosen Fahrzeugen sowie Führer von motorisierten Fahrzeugen teil. Regelfahrseite ist die rechte Straßenseite, von rechts kommende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt, sofern Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen keine abweichenden Regelungen treffen.<ref>gem. § 1 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref> | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Verkehrswege des Individualverkehrs<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref> | |||
|- | |||
! Verkehrsweg !! Träger !! zugelassene Benutzer !! Höchstgeschwindigkeit !! Anmerkungen | |||
|- | |||
| unbefestigter Weg || verschieden || Fußgänger, motorlose Fahrzeuge || ''ohne'' || - | |||
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| innerörtliche Straße || Gemeinden || alle || 30 km/h || Vorrang der schwächeren Verkehrsteilnehmer | |||
|- | |||
| überörtliche Straße, ohne getrennte Verkehrswege || Fürstentum || alle || 50 km/h || ohne getrennte Verkehrswege für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer gem. § 1 Straßenverkehrsgesetz | |||
|- | |||
| überörtliche Straße, mit getrennten Verkehrswegen || Fürstentum || alle || 70 km/h || mit getrennten Verkehrswege für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer gem. § 1 Straßenverkehrsgesetz | |||
|- | |||
| Schnellstraße || Fürstentum || motorisierte Fahrzeuge || 100 km/h || (meist) kreuzungsfrei | |||
|} | |||
Überörtliche und Schnellstraßen gelten innerorts als innerörtliche Straßen. Es ist vorgesehen, entlang der Schnellstraßen, wo sinnvoll, Veloschnellwege zu errichten. Dies ist bisher nur teilweise geschehen. | |||
Motorisierte Fahrzeuge müssen jedes zweite Jahr einer technischen Untersuchung unterzogen werden. Die Führer jener Fahrzeuge bedürfen einer Fahrerlaubnis, die bei der staatlichen Stelle abzulegen ist; sie ist alle fünf Jahre erneut abzulegen.<ref>gem. § 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/5-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz/ Straßenverkehrsgesetz]</ref> | |||
=== Eisenbahn === | === Eisenbahn === | ||
Die Eisenbahn genießt verfassungsrechtlich garantiert hohe Priorität in der Verkehrsplanung. Ihr ist per Gesetz ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern zu verschaffen.<ref>gem. Art. 20 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/#1d2146a8-iii-hauptst%C3%BCck-von-den-aufgaben-des-staates Verfassung]</ref> | |||
Im Eulenthal finden sich insgesamt ca. 240 km an Eisenbahnstrecken. Sie befinden sich sämtlich im Besitz der staatlichen [[Eulenthaler Compagnie der Dampfbahnen]] (ECD). Sie ist das einzige tätige und zugelassene Eisenbahnunternehmen (gelegentlichen Charterverkehr ausgenommen) und betreibt daher auch sämtlichen Personen- wie Güterverkehr. | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Eisenbahnstrecken im Eulenthal | |||
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! Abk. !! Streckenname !! Beginn und Ende !! Länge | |||
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| EOB || [[Eulenbrück-Ostenacker Bahn]] || [[Vordereulenbrück#Bahnhof|Vordereulenbrück]] - [[Ostenacker#Bahnhof|Ostenacker]] || ca. 70 km | |||
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| WB || [[Waienwaldbahn]] || ''Abzwpt Schönerbach'' - [[Wain an der Eppel#Bahnhof|Wain a. d. Eppel]] || ca. 49 km | |||
|- | |||
| JB || [[Junkerbahn]] || [[Creutzburg Cbf]] - [[Nakamp#Bahnhof|Nakamp]] || ca. 24 km | |||
|- | |||
| VS || [[Vierhofener Stichstrecke]] || ''Abzwpt Vierhofen-Ost'' - [[Vierhofen#Bahnhof|Vierhofen]] || ca. 5 km | |||
|- | |||
| EB || [[Eppelwanger Bahn]] || [[Creutzburg Cbf]] - [[Eppelwangen#Bahnhof|Eppelwangen]] || ca. 36 km | |||
|- | |||
| BB || [[Bongertalbahn]] || [[Obereppelau#Bahnhof|Obereppelau]] - [[Ostquell#Bahnhof|Ostquell]] || ca. 43 km | |||
|- | |||
| WS || [[Stichstrecke Westeborn]] || ''Abzwpt Westeborn'' - [[Westersturz#Bahnhof|Westersturz]] || ca. 12 km | |||
|} | |||
Größter Bahnhof im Personenverkehr ist [[Creutzburg Cbf]], gefolgt von [[Eulenfurt Cbf]]. Wichtigster Bahnhof im Güterverkehr ist [[Wain a. d. Eppel Mbf]]. | |||
Im Personenverkehr werden die Züge in Eil-/ bzw. Expresszüge (Gattungsbuchstabe "E") sowie Regionalzüge (Gattungsbuchstabe "R") unterteilt. Es verkehren [[Eisenbahn im Eulenthal#Personenverkehr|drei Eilzuglinien und acht Regionalzuglinien]]. Die staatliche Post ([[Eil- und Staatskuriere unter Fürstlichem Auftrage]]) nutzt vorwiegend die Bahn zur Postbeförderung. | |||
Das [[Eisenbahn im Eulenthal|eulenthalerische Eisenbahnwesen]] orientiert sich in seinen Grundzügen an Betriebsverfahren des [[Dreibürgen|dreibürgischen]] Raumes, hat jedoch zahlreiche Anpassungen und Verfahrensweisen entwickelt, die es nahezu als eigenständige Kategorie wirken lassen. | |||
=== Luftfahrt und Binnenschifffahrt === | === Luftfahrt und Binnenschifffahrt === | ||
Die Luftfahrt spielt im Fürstentum, auch mangels eines Flughafens, keine Rolle. Ein verfassungsrechtlich verankertes [[Ruhetagsflugverbot]] hemmt entsprechende Potentiale aus wirtschaftlicher Sicht.<ref>gem. Art. 20 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> | |||
Die Binnenschifffahrt ist ein vereinzelt vorkommender Verkehrsträger, der keine landesweite Bedeutung mehr hat. Die schiffbaren Flüsse konzentrieren sich auf die Verbindung Eppel-Weste-Eule zwischen Creutzburg und Eulenfurt, sowie auf Teile der Oste. Creutzburg und Eulenfurt waren vor allem vor dem Aufkommen der Eisenbahn über diese Wasserstraßen verbunden. | |||
=== Telekommunikation === | === Telekommunikation === | ||
Das Telekommunikationswesen liegt aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen in staatlicher Hand.<ref>gem. Art. 23 Abs. 3 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Derzeit liegen diese Aufgaben bei den [[Eil- und Staatskuriere unter Fürstlichem Auftrage|ESK]]. Die Weltnetznutzung ist relativ weit verbreitet, die Netzabdeckung allerdings nicht an jeder Stelle des Fürstentums ausreichend vorhanden. | |||
== Kultur == | == Kultur == | ||
=== Musik === | Die kulturellen Eigenheiten des Eulenthals sind durch seine zentrale Lage in [[Antica]], die Lehren der [[bäuerliche Erntekirche|bäuerlichen Erntekirche]] und ein weit verbreitetes Gemeinschaftsbewusstsein geprägt. | ||
= | === Musik, Theater und Ballett === | ||
Einzige professionelle Institution in den Bereichen des Theaters und des Ballets ist das [[Fürstliches Landesspiel|Fürstliche Landesspiel]]. Im Bereich der klassischen Musik gibt es daneben noch höfische Ensembles und jene des [[Musicum Creutzburg|Musicums]] in Creutzburg. | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Fürstliches Landesspiel<ref>gem. § 3 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/33-landesspielgesetz/ Landesspielgesetz]</ref> | |||
|- | |||
! Sparte !! Umfang !! Leitung !! Nachwuchsensemble | |||
|- | |||
| [[Fürstliches Landesspiel#Landesmusicspiel|Landesmusicspiel]] || Orchester und Chor || Landesmusicdirector || Jugendorchester und Jugendchor | |||
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| [[Fürstliches Landesspiel#Landesschauspiel|Landesschauspiel]] || Schauspielensemble || Landesregisseur || Jugendensemble | |||
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| [[Fürstliches Landesspiel#Landesballett|Landesballett]] || Ballettensemble || Landeschoreograph || Jugendcompagnie | |||
|} | |||
=== Literatur === | === Literatur === | ||
In der Literatur bilden Heimat, gesellschaftliche Moralvorstellungen sowie lokale und religiöse Mythen einen konstanten Schwerpunkt. Die kürzere Poesie wird hierbei regelmäßig längeren Formen vorgezogen. | |||
=== Bildende Kunst und Architektur === | === Bildende Kunst und Architektur === | ||
Die bildenden Künste besitzen eine der Literatur ähnliche Prägung, stellen aber auch regelmäßig Landschaften dar. Wiederkehrende Motive sind Eulen, Eichen und Ähren, sowie Darstellungen bäuerlichen Lebens. | |||
Die Architektur unterscheidet sich zwischen den urbanen Zentren und dem ländlichen Raum, wobei die städtische Architektur teilweise Anleihen an ländlichen Bauweisen nimmt. Mit seiner architektonischen Fakultät ist Eulenfurt ein Sammelpunkt verschiedener Stile. | |||
=== Kulinarik === | === Kulinarik === | ||
Verschiedene lokale Spezialitäten sind bekannt, darunter der [[Eulenthaler Wildkräuterkäse]], der unter anderem auf [[Original Westeborner Höhensalz]] zurückgreift. | |||
Im Bongertal und den angrenzenden, für ihren Obstanbau bekannten Regionen sind verschiedene darauf basierende Gerichte verbreitet, wie etwa Apfelwähen. | |||
=== Sport === | === Sport === | ||
Der organisierte Sport wird zentral durch das [[Landessportkomitee|Landessportkomitee (LSK)]] verwaltet und koordiniert. Das sportliche Spektrum reicht von klassischen Ballsportarten über alpinen Wintersport bis hin zu Schießsport. | |||
Es bestehen 25 Sportvereine, die jeweils eine unterschiedliche Spartenvielfalt aufweisen. Diese reicht von sehr spezialisierten Einzelspartenvereinen (etwa der [[1. Badmintonclub Ostenacker von 1957]]) bis zu mitgliederstarken Multispartenvereinen wie dem [[SC Regia Creutzburg]], dem [[SSK Eulenfurt]] oder der [[US Eulenfurt]]. | |||
Unregelmäßig werden [[Landesjugendspiele]] ausgetragen, die als nationales Sport- und Begegnungsfest angelegt sind. Die Bewerbe werden hier in verschiedenen Altersklassen ausgetragen, die Sportler treten in nach den Grafschaften geordneten Teams an. | |||
=== Feiertage === | === Feiertage === | ||
An Feiertagen und Sonntagen gilt im gesamten Fürstentum eine Arbeits- und Feiertagsruhe<ref>gem. § 2 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref>, die unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Ruhetagsflugverbot geschützt wird.<ref>gem. Art. 20 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref> Für Junkerstellen können diesbezüglich Sonderregelungen und Ausnahmen gelten. | |||
Die Großzahl der Feiertage hat einen erntekirchlichen (Ek) Ursprung, einige sind jedoch auch rein aus politischen Erwägungen entstanden (St). | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ Liste der Feiertage<ref>gem. § 4 [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/4-feier-und-ruhetagsgesetz/#543381fc-2-ruhegebot/ Feier- und Ruhetagsgesetz]</ref> | |||
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! Datum !! Bezeichnung !! Ek !! St !! Bemerkung | |||
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| 1. Jänner || Neujahrstag || || X || | |||
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| 6. Jänner|| [[Weihnachten im Eulenthal#Dreikönigsfest|Dreikönigsfest]] || X || || ''üblicherweise Tag der Bescherung'' | |||
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| 7. Jänner || [[Weihnachten im Eulenthal#Herzensheimkehr|Herzensheimkehr]] || X || || ''Tag der Ruhe und Einkehr'' | |||
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| 46 Tage vor Ostern || Aschermittwoch || X || || ''Beginn der Fastenzeit'' | |||
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| Freitag vor Ostern || Karfreitag || X || || ''Christi Kreuzigung'' | |||
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| Montag nach Ostern || Osterfest|Ostermontag || X || || ''Die Jünger erfahren von der Auferstehung'' | |||
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| 24. April || [[Fürstentag (Eulenthal)|Fürstentag]] || || X || ''Geburtstag des amtierenden Fürsten'' | |||
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| 1. Mai || Tag der Arbeiter || || X || | |||
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| 7. Mai || [[St. Ignacien]] || X || || ''Gedenktag der Gründung der Erntekirche'' | |||
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| 39 Tage nach Ostern || Auffahrt || X || || ''Christi Aufnahme in den Himmel'' | |||
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| 50 Tage nach Ostern || Pfingstmontag || X || || | |||
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| 25. Juli || [[Tag der Verfassung (Eulenthal)|Tag der Verfassung]] || || X || ''Staatsfeiertag'' | |||
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| Montag nach dem letzten Sonntag im September || [[Erntedankfest im Eulenthal#Ährenlesen|Ährenlesen]] || X || || ''Folgetag des Erntedankfestes'' | |||
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| 25. Dezember || Erster Weihnachtstag || X || || ''Tag nach Christi Geburt'' | |||
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| 26. Dezember || Zweiter Weihnachtstag || X || || | |||
|} | |||
Lokale Feste - wie insbesondere [[Landsgemeinde|Lands]]- und [[Ortsgemeinde|Ortsgemeinden]] - ergänzen die staatlich geregelten Feiertage, unterliegen jedoch keinem gesetzlichen Schutz. | |||
== siehe auch == | == siehe auch == | ||
* [[Portal:Eulenthal]] | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/ Offizielle Website des Fürstentums Eulenthal] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Staat in Antica]][[Kategorie:Eulenthal]] | ||