Eulenthal: Unterschied zwischen den Versionen
Tyron (Diskussion | Beiträge) |
Tyron (Diskussion | Beiträge) |
||
| (10 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
|STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron]] | |STAATSOBERHAUPT = [[Fürst von Eulenthal|Fürst]] [[Tyron]] | ||
|PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | |PARLAMENT = [[Parlament des Fürstentums Eulenthal]] ([[Thalversammlung]] und [[Hochrat]]) | ||
|REGIERUNGSCHEF = | |REGIERUNGSCHEF = ''Amt existiert nicht'' | ||
|REGIERUNG = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Ausschüsse der Thalversammlung|Ausschüsse]] der [[Thalversammlung]] | |REGIERUNG = ''de iure'': keine<br />''de facto'': [[Ausschüsse der Thalversammlung|Ausschüsse]] der [[Thalversammlung]] | ||
|STAATSRELIGION = [[bäuerliche Erntekirche]]<ref>gem. Art. 38 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung] ist die "Landeskirche [...] eine christlich-reformierte Kirche", ''de facto'' ist dies heute die bäuerliche Erntekirche</ref> | |STAATSRELIGION = [[bäuerliche Erntekirche]]<ref>gem. Art. 38 Abs. 2 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung] ist die "Landeskirche [...] eine christlich-reformierte Kirche", ''de facto'' ist dies heute die bäuerliche Erntekirche</ref> | ||
| Zeile 112: | Zeile 112: | ||
Um das Jahr 1440 herum kam es schließlich zum [[Waienhag#Schwur|Schwur auf dem Waienhag]], bei dem die übrigen fünf sich untereinander und insbesondere dem Grafen von Creutzburg die Treue schworen und ihn zu ihrem Fürsten erhoben. Dieses Verteidigungs- und Versorgungsbündnis gilt als Grundlage des heutigen Staatswesens. | Um das Jahr 1440 herum kam es schließlich zum [[Waienhag#Schwur|Schwur auf dem Waienhag]], bei dem die übrigen fünf sich untereinander und insbesondere dem Grafen von Creutzburg die Treue schworen und ihn zu ihrem Fürsten erhoben. Dieses Verteidigungs- und Versorgungsbündnis gilt als Grundlage des heutigen Staatswesens. | ||
=== Aufklärung === | === Aufklärung === | ||
1641 erreichte das in den Jahren zuvor begonnene Wirken des Reformators [[Ignaz Ebeli]] seinen Höhepunkt, als die von ihm begründete [[bäuerliche Erntekirche]] die Duldung der fürstlichen Stellen erfuhr. | |||
1730 starben die [[Grafen von Auend]] in ihrer männlichen Linie aus. Die Grafschaft wurde anschließend zwischen den Grafschaften Waien und Eulenbrück aufgeteilt, einige Teile, darunter Eulenfurt, vielen an den Fürsten selbst. | 1730 starben die [[Grafen von Auend]] in ihrer männlichen Linie aus. Die Grafschaft wurde anschließend zwischen den Grafschaften Waien und Eulenbrück aufgeteilt, einige Teile, darunter Eulenfurt, vielen an den Fürsten selbst. | ||
1731 wurde auf Bestreben von [[Ædelbraus Dokkerthaim]] der Ort Eulenfurt (gemeinsam mit einigen umliegenden Orten) mittels Fürstlichem Statut zu einem selbstverwalteten Gebiet erhoben, dass eine eigene [[Freie Universität Eulenfurt|Universität]] für das Eulenthal beherbergen sollte. Bis heute steht die Stadt unter unabhängiger, universitärer Verwaltung. | 1731 wurde auf Bestreben von [[Ædelbraus Dokkerthaim]] der Ort Eulenfurt (gemeinsam mit einigen umliegenden Orten) mittels Fürstlichem Statut zu einem selbstverwalteten Gebiet erhoben, dass eine eigene [[Freie Universität Eulenfurt|Universität]] für das Eulenthal beherbergen sollte. Bis heute steht die Stadt unter unabhängiger, universitärer Verwaltung. | ||
1738 erhob der Fürst die bäuerliche Erntekirche schließlich zur Landeskirche und sich zu ihrem Schutzherrn, was zu einer behutsamen Professionalisierung der zuvor ausschließlich als Laienkirche verfassten Erntekirche führte. | |||
=== Neuzeit === | === Neuzeit === | ||
| Zeile 120: | Zeile 124: | ||
== Bevölkerung == | == Bevölkerung == | ||
Der letzte Census aus dem Jahr 2023 ergab eine Gesamtbevölkerung von 107.364 Einwohnern. Die daraus resultierende Bevölkerungsdichte von etwa 18 Einwohnern pro km² zählt zu den geringeren der Region. Fast 40% der Einwohner leben in den drei größten Städten Eulenfurt, Creutzburg und Wain a. d. Eppel. | Der letzte Census aus dem Jahr 2023 ergab eine Gesamtbevölkerung von 107.364 Einwohnern<ref>[https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/26-wahlzensus-2023/ Wahlzensus 2023]</ref>. Die daraus resultierende Bevölkerungsdichte von etwa 18 Einwohnern pro km² zählt zu den geringeren der Region. Fast 40% der Einwohner leben in den drei größten Städten Eulenfurt, Creutzburg und Wain a. d. Eppel. | ||
Die bevölkerungsreichsten Grafschaften sind Westenfeld (27.452) und Creutzburg (24.124). Es folgen in ähnlicher Größenordnung die Freie Stadt Eulenfurt (23.544) und die Grafschaft Waien (21.092). Mit deutlich weniger Einwohnern liegen am Ende der Liste die Grafschaften Ostenacker (7.104) und Eulenbrück (4.048). | Die bevölkerungsreichsten Grafschaften sind Westenfeld (27.452) und Creutzburg (24.124). Es folgen in ähnlicher Größenordnung die Freie Stadt Eulenfurt (23.544) und die Grafschaft Waien (21.092). Mit deutlich weniger Einwohnern liegen am Ende der Liste die Grafschaften Ostenacker (7.104) und Eulenbrück (4.048). | ||
| Zeile 143: | Zeile 147: | ||
|} | |} | ||
=== Sprachen === | === Sprachen === | ||
Gemäß Artikel 6 der Verfassung des Fürstentums Eulenthal ist das Imperianische die Amtssprache. Sie bildet auch die einzig verbreitete Verkehrssprache. Einzelne höfische Tradition greifen auf das alt-medianische oder merolische zurück. | Gemäß Artikel 6 der Verfassung des Fürstentums Eulenthal ist das Imperianische die Amtssprache<ref>gem. Art. 6 der [https://xn--frstentum-eulenthal-59b.de/index.php?article/1-verfassung-des-f%C3%BCrstentums-eulenthal/ Verfassung]</ref>. Sie bildet auch die einzig verbreitete Verkehrssprache. Einzelne höfische Tradition greifen auf das alt-medianische oder merolische zurück. | ||
Vom Standard-Imperianischen gibt es dennoch eine größere Zahl an Eigenheiten und Abweichungen, sowohl was die Schrift- als auch die Aussprache angeht. Ebenso gibt es Unterschiede im Wortschatz<ref>SimOff: Der Wortschatz lehnt sich stark an [https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Helvetismen Helvetismen] an.</ref>. Das "ß" wird in der Großzahl der Fälle als "ss" geschrieben. | Vom Standard-Imperianischen gibt es dennoch eine größere Zahl an Eigenheiten und Abweichungen, sowohl was die Schrift- als auch die Aussprache angeht. Ebenso gibt es Unterschiede im Wortschatz<ref>SimOff: Der Wortschatz lehnt sich stark an [https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Helvetismen Helvetismen] an.</ref>. Das "ß" wird in der Großzahl der Fälle als "ss" geschrieben. | ||
| Zeile 171: | Zeile 175: | ||
== Politik == | == Politik == | ||
Das politische System des Eulenthals ist in der Praxis von einer gewissen Stabilität geprägt, die durch eine hohe gesellschaftliche Integration unterstützt wird. Entscheidungen und Regelungen, die in anderen Staaten als paternalistisch wahrgenommen würden, gelten im Eulenthal zu großen Teilen als akzeptiert und zum Wohle der Gemeinschaft notwendig. | |||
=== Verfassung === | === Verfassung === | ||
Die [[Verfassung von 1938 (Eulenthal)|Verfassung von 1938]] etabliert das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten von Eulenthal [[Tyron von Creutzburg]] als Staatsoberhaupt. Vererbt wird der Fürstenhut gemäß der testamentarischen Festlegung des vorigen Fürsten. Die Regierungsform ist weiter geprägt durch demokratische und parlamentarische Elemente. Besonderes Merkmal ist das vollständige Fehlen einer dedizierten Regierung als eigenständigem Organ. | |||
Die Verfassung besteht aus zehn ''Hauptstück'' genannten Kapiteln, in denen neben der Staats- und Gebietsorganisation auch die Rechte und Pflichten der Bürger behandelt werden. Aus der Staatsform der Monarchie ergeben sich Anteile des Adels an der Gesetzgebung ([[Hochrat (Eulenthal)|Hochrat]]) und Reste feudalistischer Elemente in den [[Junkerstelle (Eulenthal)|Junkerstellen]]. | |||
==== Exekutive ==== | ==== Exekutive ==== | ||
Der größte Anteil der Verfassungsregeln zur Exekutive findet sich im ''Siebten Hauptstück'' der Verfassung. Mit Ausnahme der Außenpolitik, die größtenteils beim Fürsten persönlich liegt, ist die Landesverwaltung in der Praxis den Ausschüssen des Parlaments (und dort insbesondere der [[Thalversammlung (Eulenthal)|Thalversammlung]]) untergeordnet. | |||
Die alltägliche Verwaltungsleitung haben die Leiter der [[Oberste Landesbehörde (Eulenthal)|obersten Landesbehörden]], die Fürstliche Beamte sind. Sie können vom Parlament jederzeit suspendiert werden und richten sich in ihrer Arbeit in der Regel nach den durch den entsprechenden Ausschuss aufgestellten, politischen Leitlinien. | |||
==== Legislative ==== | ==== Legislative ==== | ||
==== Judikative ==== | ==== Judikative ==== | ||
=== Grafschaften und Gemeinden === | === Grafschaften und Gemeinden === | ||
=== Junkerstellen === | === Junkerstellen === | ||
| Zeile 181: | Zeile 193: | ||
=== Streitkräfte === | === Streitkräfte === | ||
=== Erziehungspolitik === | === Erziehungspolitik === | ||
== Wirtschaft == | == Wirtschaft == | ||
=== Außenhandel === | === Außenhandel === | ||